Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

09.03.2017 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlicher B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Meier vom gleichnamigen Planungsbüro und Frau Mauritz vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Umweltschutz, tragen die Vorlage vor und beantworten Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kubitza erläutert Herr Meier, dass auf dem Gelände tatsächlich 10 % der Flächen als Grünflächen hergerichtet werden. Diese Grünflächen reichen allerdings als Ausgleichsmaßnahme nicht aus, so dass zusätzlich in Rautheim eine weitere Fläche für vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich wird.

 

Herr Jonas merkt an, dass in letzter Zeit viele neue Nahversorger entstanden seien und sich nicht weit entfernt der große Realmarkt befände. Er fragt daher nach, ob es überhaupt noch notwendig für die Nahversorgung sei, weitere Märkte zu bauen.

 

Frau Mauritz verweist auf das Einzelhandelsgutachten, wonach die Ansiedlung verträglich für die bestehenden Märkte sei. Verträglich im Sinne des Gesetzes sei dann erfüllt, wenn der neue Markt nicht mehr als 10% Einfluss auf bestehende Nahversorger ausübe.

 

Zur Frage bezüglich der Auswahl des Betreibers berichtet Frau Mauritz, dass die Entscheidung durch Gespräche des Eigentümers und Investors mit interessierten Firmen getroffen wurde.

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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 2 NKomVG)

„Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hamburger Straße-Südost", HA 132,

sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2)

Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."

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Abstimmungsergebnis:

 

10  dafür   0  dagegen   3  Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise