Rat und Stadtbezirksräte
14.03.2017 - 6 Bebauungsplan "Steuerung von Vergnügungsstätten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 14.03.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Für die Fachverwaltung anwesend ist Frau Günther. Sie erläutert eingangs, dass der Aufstellungsbeschluss 2015 gefasst wurde. Es folgt eine Erläuterung der Vergnügungsstätten (Wettbüros, Spielhallen, Freizeitcenter). Sie erklärt den Unterschied zwischen kerngebietstypischen Vergnügungsstätten und nicht-kerngebietstypischen Vergnügungsstätten. Auf Nachfrage erklärt Frau Günther, dass existierende Spielhallen zunächst Bestandsschutz in planungsrechtlicher Hinsicht genießen. Die Konzessionierung ist planungsrechtlich nicht zu regulieren, dies muss über das Spielhallengesetz erfolgen. Die Übergänge zwischen Wettannahmestelle und Wettbüro sind fließend. U. a. kommt es hier auch auf die Aufenthaltsmöglichkeiten an. Herr Beyrich thematisiert in diesem Zusammenhang die damit verbundenen Einschränkungen in der Gewerbefreiheit und der Freiheit der Berufsausübung. Frau Günther verweist in der Diskussion auf die Aktionsfähigkeit der Verwaltung, die sich nicht darauf beschränken sollte, nur auf Einzelanträge zu reagieren. Sie erläutert darüber hinaus die Prüfkriterien für die Zulässigkeit.
Beschluss:
„1.Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt", IN 250 vom 15. Dezember 2015 wird, wie in der Anlage 6 dargestellt, geändert.
2.Dem Entwurf des Bebauungsplanes „Steuerung von Vergnügungsstätten in der Innenstadt", IN 250 sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen."
