Rat und Stadtbezirksräte
27.09.2017 - 5.2 Antrag zur Verwendung von Haushaltsmitteln des ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Heikebrügge, Stefan
- Datum:
- Mi., 27.09.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zurückgezogen
Wortprotokoll
Herr Heikebrügge begründet seinen Antrag und weist auf die seiner Auffassung nach bestehende Fürsorgepflicht der Verwaltung gegenüber den Mandatsträgerinnen und -trägern hin. Durch das teilweise schlechte Raumklima drohen seiner Einschätzung nach gesundheitliche Beeinträchtigungen, wenn nicht ausreichend Getränke, auch solche mit Zuckerzusätzen, angeboten werden.
Die Verwaltung teilt mit, dass der Stadtbezirksrat Innenstadt, allein bedingt durch den regelmäßigen Tagungsort, bereits in den Genuss von Mineralwasser kommt. Soweit andere Stadtbezirksräte nicht in bewirtschafteten Örtlichkeiten tagen, in denen Getränke käuflich erworben werden können, müssen die Gremienmitglieder selbst für eine auch den individuellen Ansprüchen und Erfordernissen entsprechende Vorhaltung von Getränken Sorge tragen. Ein Anspruch auf kostenlosen Getränkeservice "nach Wunsch" ist nicht begründet und praktisch auch nicht handhabbar. So müssen auch die Beschäftigten der Verwaltung ungeachtet der tatsächlich existierenden Fürsorgepflicht des Dienstherrn ihnen gegenüber selbst und auf eigene Kosten für Getränke sorgen. Die Aufwandsentschädigung an die Mandatsträger stellt dafür eine gewisse finanzielle Basis dar. Die Verwendung von öffentlichen (bezirklichen) Mitteln für die individuelle Getränkeversorgung sei ggf. sogar rechtswidrig. Das Teilbudget "Repräsentationen" kann dafür keinesfalls herangezogen werden, da es sich um Repräsentationsaufwendungen nach außen handelt, jedoch nicht um die tatsächliche oder vermeintliche Bedarfsdeckung der Bezirksratsmitglieder für eigene Zwecke.
