Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.12.2017 - 4.1 Audioaufzeichnung der Stadtbezirksratssitzungen...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Bonneberg erläutert den Antrag und bemerkt nochmal ausdrücklich, dass es sich bei der Audioaufzeichnung um eine Aufzeichnung und Speicherung von Tonmaterial (kein Video) handelt. Die Audioaufzeichnung würde sowohl dem Protokulanten die Arbeit erleichtern als auch den Stadtbezirksratsmitgliedern die Möglichkeit bieten, das Gesagte nochmal nachzuhören.

 

Im Stadtbezirksrat wird kontrovers über den Antrag diskutiert auch im Hinblick auf einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand.  

 

Der stellv. Bezirksgeschäftsstellenleiter weist auf § 43 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse und die Stadtbezirksräte der Stadt Braunschweig und auf § 17 der Hauptsatzung hin. In § 17 Abs. 7, letzter Satz, der Hauptsatzung ist festgelegt, dass die in § 17 für Ton- und Videoaufzeichnungen getroffenen Vorschriften für die Sitzungen der Stadtbezirksräte keine Anwendung finden. Diesbezüglich betont Herr Heikebrügge, dass es sich bei dem Antrag um einen Prüfauftrag handelt.

 

Protokollnotiz: Herr Böttcher stellt fest, dass derzeit nicht alle öffentliche Protokolle der Stadtbezirksräte in ALLRIS für den Bürger einsehbar sind.  

 

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Beschluss:

 

Die Verwaltung möge prüfen, inwiefern von Sitzungen des Stadtbezirksrates 131 Innenstadt Audioaufzeichnungen analog zu denen der Ausschüsse des Rates angefertigt und auf der Seite der Stadt veröffentlicht werden können.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 5    dagegen: 7    Enthaltungen: 2

-mithin abgelehnt-

Erläuterungen und Hinweise