Rat und Stadtbezirksräte
29.11.2017 - 3.2 Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mi., 29.11.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Folgende Schriftstücke wurden dem Stadtbezirksrat zugesandt:
Mitteilung außerhalb von Sitzungen 17-05731
Projekt "Bildung im Vorübergehen" der Bürgerstiftung Braunschweig - 7. Fortsetzung
am 30. Oktober 2017.
Baumfäll- und Kronenarbeiten zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Fachbereichs Stadtgrün und Sport am 13. November 2017.
Ein Schreiben des Verbandes Wohneigentum Niedersachsen e. V am 20. November 2017.
Mitteilung außerhalb vvon Sitzungen 17-05917-01
Satzung für Einwohnerbefragungen
am 29. November 2017.
Folgende Stellungnahme wurde mündlich bekanntgegeben:
Antrag zum Haushalt 2018: Aufnahme der Sanierung der Straße "Am Nußberg" in das Investitionsprogramm
Hierzu teilt die Verwaltung mit:
Der schlechte Zustand der Straße "Am Nußberg" lässt keine Instandsetzungsmaßnahmen zu, die kostengünstig und dennoch nachhaltig wäre. Mit den gegebenen Rahmenbedingungen (Bäume, Einfriedungen, Böschung) ist lediglich die Herstellung einer neuen Fahrbahn in der vorhandenen Breite möglich.
Die Ermittlung der Kosten für die Erneuerung der Straße "Am Nußberg" bedarf grundsätzlich einer Planung und verschiedener Voruntersuchungen und Klärungen (Baugrunduntersuchungen, abfalltechnische Untersuchungen, Leitungsauskünfte, Eigentumsverhältnisse, etc.). Nur in Kenntnis aller kostenrelevanten Daten ist eine qualifizierte Kostenauskunft und die Aussage, ob sich das Bauvorhaben überhaupt realisieren lässt (angrenzende Bäume), möglich. Derzeit liegen diese Voraussetzungen nicht vor.
Dieses vorangestellt, schätzt die Verwaltung die Kosten auf 500.000,00 €
Die Verwaltung sieht aufgrund der eher untergeordneten Bedeutung der Straße keinen dringenden Handlungsbedarf. Eine grundhafte Sanierung ist derzeit nicht vorgesehen. Finanzierungsmittel für eine Sanierung sind in absehbarer Zeit nicht vorgesehen. Die Baumaßnahme wäre ausbaubeitragspflichtig.
