Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

22.05.2017 - 4.1 Abänderung der Verkehrssituation an der Hegerdo...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss: (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)

 

Es wird beantragt, die Verkehrssituation auf der Hegerdorfstraße folgendermaßen abzuändern:

 

1. Anordnung von zulässiger Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h vom Ortsausgang Hondelage bis Einmündung Peterskamp, z. Zt. Sind hier 100 km/h erlaubt.

 

2. Anordnung von zulässiger Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h auf dem Peterskamp von der Einmündung Hegerdorfstraße bis zum Ortsschild vor der Einmündung Hegerdorfstraße bis zum Ortsschild vor der Einmündung Drosselweg, in beiden Richtungen, hier sind aktuell für einen Streckenabschnitt von 200 m ebenfalls 100 km/h zulässig.

 

3. Aufheben der Benutzungspflicht auf der Hegerdorfstraße und Alten Schulstraße in beiden Richtungen, stattdessen Anordnung „Fußweg, Radfahrer frei“ (Zeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10) auf der Hegerdorfstraße rechtsseitig Fahrtrichtung Süden von Ortsausgang Hondelage bis Einmündung Peterskamp, in beiden Fahrtrichtungen von Kreuzung Stadtweg/Wilhelmshöhe bis Ortseingang Dibbesdorf.

 

Der Beschlusstext wird wie folgt erweitert:

 

4. Bevor die Verwaltung Maßnahmen ergreift bittet der Stadtbezirksrat um einen Ortstermin.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis: 4 dafür   0 dagegen   0 Enthaltungen

 

Erläuterungen und Hinweise