Rat und Stadtbezirksräte
13.02.2017 - 3 Bebauungsplan "Gieselweg/ Harxbütteler Straße -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mo., 13.02.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- verwiesen
Wortprotokoll
Herr Mollerus vom Fachbereich 61, Stadtplanung und Umweltschutz, trägt zur Vorlage vor. Er begründet den Vorschlag der Verwaltung, keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen und einen neuen klassischen Bebaungsplan in das Verfahren zu geben.
Die Voraussetzungen für eine Beschwerde seien nicht erfüllt. Er verweist auch auf mögliche Schadenersatzansprüche der Firma gegenüber der Stadt Braunschweig und den Amtsträgern.
Anschließend beantwortet er Fragen aus den Reihen des Stadtbezirksrates.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig kann unabhängig von einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein Urteil im Vollstreckungsantrag zum Bau der neuen Halle fällen.
Der Bezirksrat wird im neuen Bauleitplanverfahren im Rahmen des Auslegungsbeschlusses erneut beteiligt.
Auf Nachfrage von Herrn Schröter bejaht Herr Mollerus die Frage, ob die Stadt Braunschweig bei einem Antrag auf eine Ausnahme zur neuen Veränderungssperre die umstrittene Konditionierungshalle zulassen müsse. Dies liege in der Tatsache begründet, dass keine Tatsachen erkennbar seien, wonach der Bau gegen die Ziele des neuen Bebauungsplans TH 24 verstoßen würde, wenn auf die Regelungen zum Strahlenschutz verzichtet wird.
Zur Frage einer Umweltverträglichkeitsprüfung sei die Ansicht des beauftragten Rechtsanwalts, diese sei nicht nötig für die Baugenehmigung der neuen Halle.
Frau Retzlaff interessiert, warum die Erschließung über den Gieselweg explizit in die Prüfung des neuen Bebauungsplans eingebunden werden soll.
Herr Mollerus begründet dies mit den entsprechenden Hinweisen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg. Es bedeute nicht, dass eine solche Erschließung tatsächlich komme. Hier handele es sich lediglich um einen Prüfauftrag. Es gäbe hier kein vorweggenommenes Ergebnis.
Herr Schröter geht nochmals auf den Vollstreckungsantrag beim Verwaltungsgericht Braunschweig ein und bittet um eine Aussage dazu, ob das Verwaltungsgericht bei einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nicht doch auf das Beschwerdeurteil warten kann.
Herr Mollerus antwortet, das Gericht müsse nicht über den Vollstreckungsantrag entscheiden, werde sich aber auch genau mit der schriftlichen Begründung des OVG Lüneburg befassen. Danach werde es entscheiden, ob es vor oder erst nach einer Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde sein Urteil fällt.
Frau Buchholz wünscht sich gern eine weitere Rechtsauffassung über den bisher beauftragten Fachanwalt hinaus.
Anschließend erklärt Herr Bosse für die CDU/FDP-Gruppe, dass sich die Gruppe bewusst nicht an der Diskussion beteiligt hat. Er verliest eine Stellungnahme der Gruppe. Sie soll als Protokollnotiz Aufnahme in das Protokoll finden.
Herr Gorklo bittet um Auskunft, ob seit dem Urteilsspruch Gespräche mit der Firma Eckert & Ziegler Nuclitec gesucht und geführt wurden, um außergerichtlich zu einer Einigung zu kommen.
Herr Wirtz ergänzt dies mit seiner Auffassung, eine Kommunikation zwischen den Streitparteien sei sehr wichtig und fragt, ob der neue Bebauungsplan nur dafür diene, Haftungsansprüche nicht zur Geltung kommen zu lassen.
Laut Herrn Mollerus seien seit der Übersendung der schriftlichen Begründung keine Gespräche mit der Firma geführt worden. Dies würde auf der Dezernentenebene anzusiedeln sein.
Entschädigungsansprüche seien bisher nicht geltend gemacht worden.
Herr Mollerus ergänzt, bei einer Veränderungssperre würden entsprechende Ansprüche bei einer Laufzeit von mehr als 4 Jahren entstehen. Die alte Veränderungssperre sei bei der Laufzeitberechnung nach Auskunft des Rechtsanwaltes nicht anzurechnen.
Auf Nachfrage von Frau Retzlaff zur Dauer des Beschwerdeverfahrens beim BVerwG in Leipzig nennt Herr Mollerus eine Durchschnittsdauer von 3 bis 4 Monaten.
Für den neuen Bebauungsplan könne keine Zeitschiene genannt werden. In Braunschweig seien Laufzeiten von mehr als einem Jahr üblich.
Frau Buchholz beantragt, die Vorlage aus Zeitmangel ohne Beschlussempfehlung passieren zu lassen und der Verwaltung nur einige Fragen mit auf den Weg zu geben.
Auf Antrag von Herrn Schröter wird die Sitzung von 20:18 Uhr bis 20:27 Uhr zwecks Beratungsbedarfs unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärt Frau Retzlaff für die SPD-Fraktion und die beiden Mitglieder von BIBS und Bündnis 90/Die Grünen, dass sie dem Vorschlag, die Vorlage passieren zu lassen, folgen und gibt anliegende Protokollnotiz zu Papier.
Anlagen zur Vorlage
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