Rat und Stadtbezirksräte
06.06.2017 - 6 Städtebauförderprogramm "Soziale Stadt - westli...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 06.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Knüsting, FB 61, erläutert anhand der Pläne die neuen Grenzen des
vorgeschlagenen Fördergebietes und die dort vorgesehenen Maßnahmen. Die Verwaltung
hat festgestellt, in welchen Gebieten die Sanierungsmaßnahmen bereits abgeschlossen
sind, diese sollen nun aus dem Sanierungsgebiet herausfallen. In den Randgebieten sind
keine weiteren Maßnahmen mehr möglich, weil teilweise die Sanierung abgeschlossen ist,
oder weitere Maßnahmen aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft der Anwohner
nicht umgesetzt werden können.
Frau Sewella hebt hervor, dass viele Fragen beantwortet wurden und gibt bekannt, dass der Sanierungsbeirat die Neufestlegung des Fördergebietes bei Enthaltung aller Anwesenden und einer Gegenstimme abgelehnt hat.
Frau Ohnesorge teilt mit, dass der Änderungsantrag (DS 17-03679) aufrechterhalten wird, um die gesamte Fläche im Sanierungsgebiet zu belassen. Durch die Fülle von Informationen und umfangreichen Auskünfte zu Fragen könne man mangels Sachverstand nur noch mit dem gesunden Menschenverstand zu einer Entscheidung gelangen. Sie vertritt die Auffassung, dass durch die unter TOP 7 neu (DS 16-02625) vorgeschlagene Teilaufhebung des Sanierungsgebietes ein Flickenteppich entsteht, der zu Nachteilen für die Bewohner führen wird, z.B. durch Straßenausbaubeiträge. Die Verwaltung solle das Sanierungsgebiet so festlegen, dass eine Sanierung zweckmäßig durchgeführt werden kann. Insoweit sind die Bedenken des Sanierungsbeirates (z.B. zum Ausbau der Kramerstraße) in der Vorlage nicht ausreichend berücksichtigt worden.
Frau Knüsting, FB 61, stellt klar, dass die Gesamtmaßnahme auf einem vom Rat beschlossenen Entwicklungskonzept beruht. Darin ist ein Ausbau der Kramerstraße nicht vorgesehen.
Herr Rau bittet um eine Erläuterung dahingehend, ob Veranstaltungen nur gefördert werden können, wenn sie in einem Sanierungsgebiet stattfinden. Frau Knüsting erklärt, dass das Quartiersmanagement aus dem Verfügungsfonds Veranstaltungen unterstützen kann. Herr Müller bestätigt, dass eine Förderung aus städt. Mitteln möglich ist, wenn die Veranstaltung im Quartier stattfindet, den Einwohnern des Quartiers dienlich ist und dem Programm „Soziale Stadt“ zugeordnet werden kann.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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