Rat und Stadtbezirksräte
24.10.2017 - 5.1 Hinweisschild Hinterlieger SudermannstraßeAntra...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD Fraktion im Stadtbezirksrat 321
- Datum:
- Di., 24.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG)
"In Anwendung seiner Zuständigkeit (Drucksache 12126/11 Benennung von Straßen, Wegen und
Plätzen vor dem Hintergrund der Regelungen des NKomVG) lehnt der Stadtbezirksrat 321
Lehndorf-Watenbüttel die Umbenennung der Häuser Sudermannstraße 9, 11, 13, 15 und 17 ab
und beantragt, wie ausschließlich beabsichtigt, zur Optimierung der vorhandenen
Orientierungsfunktion im vorhandenen System
- in der Rischaustraße die Ausschilderung der Wohnhäuser Sudermannstraße, welche auch über
die Verlängerung der Rischaustraße erreicht werden, mit einem Straßenschild "Sudermann-
straße" mit den entsprechenden Hausnummern
- an dem Stichweg in der Sudermannstraße, zwischen Hausnummer 11 und 19, ein Hinweis-
schild auf die hinter Hausnummer 11 liegenden Häuser der Sudermannstraße zu errichten."
