Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.10.2017 - 5.1 Hinweisschild Hinterlieger SudermannstraßeAntra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kamphenkel erklärt für die SPD-Fraktion, dass sie aufgrund des Ablaufs im betreffenden Verfahren ihren Antrag abändern.

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Beschluss: (Entscheidung gemäß § 93 Absatz 1 NKomVG)

"In Anwendung seiner Zuständigkeit (Drucksache 12126/11 Benennung von Straßen, Wegen und

Plätzen vor dem Hintergrund der Regelungen des NKomVG) lehnt der Stadtbezirksrat 321

Lehndorf-Watenbüttel die Umbenennung der Häuser Sudermannstraße 9, 11, 13, 15 und 17 ab

und beantragt, wie ausschließlich beabsichtigt, zur Optimierung der vorhandenen

Orientierungsfunktion im vorhandenen System

 

- in der Rischaustraße die Ausschilderung der Wohnhäuser Sudermannstraße, welche auch über

   die Verlängerung der Rischaustraße erreicht werden, mit einem Straßenschild "Sudermann-

   straße" mit den entsprechenden Hausnummern

 

- an dem Stichweg in der Sudermannstraße, zwischen Hausnummer 11 und 19, ein Hinweis-

  schild auf die hinter Hausnummer 11 liegenden Häuser der Sudermannstraße zu errichten."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

14  dafür   0  dagegen   2  Enthaltungen

Erläuterungen und Hinweise