Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.10.2017 - 3.2 Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

- Der Fachbereich 32, Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit, antwortete zu der Einwohnerfrage

  vom 12.09.2017 bezüglich der Maßnahmen gegen Hundehalter, dass Hunde so zu halten und

  zu führen seien, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen.

   Werden Zwischenfälle mit einem Hund angezeigt, könnten vom Fachbereich im Einzelfall

   gegen den Hundehalter erforderliche Maßnahmen wie Anleinpflicht, Maulkorbzwang oder

   Grundstückssicherung verfügt werden. Kommt es zu einem Beißvorfall, so kann die Behörde

   den Hund unter bestimmten Voraussetzungen  zudem für gefährlich erklären.

   Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne im Einzelfall keine Auskunft erteilt werden. Der

   angesprochene Fall werde aber überprüft.

 

- Hinsichtlich der angesprochenen Sumpflöcher in den Okerwiesen teilte der Fachbereich

  Stadtplanung und Umweltschutz mit, die Stadt Braunschweig sei Kooperationspartner eines

  groß angelegten Projektes zum Schutz von vom Aussterben bedrohten Tierarten wie

  Rotbauchunke, Laubfrosch oder Kammmolch. Projektträger sei der NABU Niedersachsen,

  welcher hierfür Fördermittel der EU im Rahmen des Programms LIFE+ erhält.

  Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet der Rotbauchunke beinhaltet neben wenigen Gewässern

  entlang der Elbe auch die Auenbereiche entlang der Schunter/Oker und der Aller bis hin zu

  einigen Bereichen der Leineaue.

  Die o.g. Tierarten befänden sich in Niedersachsen in einem schlechten Erhaltungszustand.

  Die Durchführung des Projekts erfolge von 2016 bis 2023 und solle die Lebensbedingungen der

  o.g. Tierarten durch die Anlage und Sanierung von Laichgewässern und Landlebensräumen

  verbessern. Diese Maßnahmen würden in den Niederungen von Oker und Schunter

  durchgeführt werden, wozu auch die Okerwiesen in der nördlichen Okeraue gehörten.

  Demnach würden auch hier im Rahmen des Projektes weitere Laichgewässer durch den

  NABU angelegt werden.

 

- Auf die Nachfrage des Stadtteilheimatpflegers Abrolat zu den Aufbauten an der alten Landwehr

  teilte das Referat 0610, Stadtbild und Denkmalpflege, mit, dass die Umgestaltungen

  grundsätzlich in Abstimmung mit der Stadt erfolgten. Eine formelle denkmalrechtliche

  Genehmigung sei nicht erforderlich gewesen, da keine Maßnahmen in den Boden durchgeführt

  worden seien.

 

- Die Mitteilung außerhalb von Sitzungen zur Schunterrenaturierung wurde heute versandt.

 

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Erläuterungen und Hinweise