Rat und Stadtbezirksräte
25.10.2017 - 3.2 Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mi., 25.10.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
- Der Fachbereich 32, Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit, antwortete zu der Einwohnerfrage
vom 12.09.2017 bezüglich der Maßnahmen gegen Hundehalter, dass Hunde so zu halten und
zu führen seien, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen.
Werden Zwischenfälle mit einem Hund angezeigt, könnten vom Fachbereich im Einzelfall
gegen den Hundehalter erforderliche Maßnahmen wie Anleinpflicht, Maulkorbzwang oder
Grundstückssicherung verfügt werden. Kommt es zu einem Beißvorfall, so kann die Behörde
den Hund unter bestimmten Voraussetzungen zudem für gefährlich erklären.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen könne im Einzelfall keine Auskunft erteilt werden. Der
angesprochene Fall werde aber überprüft.
- Hinsichtlich der angesprochenen Sumpflöcher in den Okerwiesen teilte der Fachbereich
Stadtplanung und Umweltschutz mit, die Stadt Braunschweig sei Kooperationspartner eines
groß angelegten Projektes zum Schutz von vom Aussterben bedrohten Tierarten wie
Rotbauchunke, Laubfrosch oder Kammmolch. Projektträger sei der NABU Niedersachsen,
welcher hierfür Fördermittel der EU im Rahmen des Programms LIFE+ erhält.
Das ursprüngliche Verbreitungsgebiet der Rotbauchunke beinhaltet neben wenigen Gewässern
entlang der Elbe auch die Auenbereiche entlang der Schunter/Oker und der Aller bis hin zu
einigen Bereichen der Leineaue.
Die o.g. Tierarten befänden sich in Niedersachsen in einem schlechten Erhaltungszustand.
Die Durchführung des Projekts erfolge von 2016 bis 2023 und solle die Lebensbedingungen der
o.g. Tierarten durch die Anlage und Sanierung von Laichgewässern und Landlebensräumen
verbessern. Diese Maßnahmen würden in den Niederungen von Oker und Schunter
durchgeführt werden, wozu auch die Okerwiesen in der nördlichen Okeraue gehörten.
Demnach würden auch hier im Rahmen des Projektes weitere Laichgewässer durch den
NABU angelegt werden.
- Auf die Nachfrage des Stadtteilheimatpflegers Abrolat zu den Aufbauten an der alten Landwehr
teilte das Referat 0610, Stadtbild und Denkmalpflege, mit, dass die Umgestaltungen
grundsätzlich in Abstimmung mit der Stadt erfolgten. Eine formelle denkmalrechtliche
Genehmigung sei nicht erforderlich gewesen, da keine Maßnahmen in den Boden durchgeführt
worden seien.
- Die Mitteilung außerhalb von Sitzungen zur Schunterrenaturierung wurde heute versandt.
