Rat und Stadtbezirksräte
12.12.2017 - 4.1 Geplantes Naturschutzgebiet Rautheimer und Masc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 213
- Datum:
- Di., 12.12.2017
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss: Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG)
Wir beantragen die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger aus unserem Stadtbezirk in die Planungen und das Einfrieren des Verfahrens. Ebenso ist eine intensive Einbindung der Eigentümer und des Stadtbezirksrates zu gewährleisten. Weiterhin muss die Öffentlichkeit über mögliche weitere Einschränkungen in der Zukunft umfassend informiert werden und über das zu erwartende Strafmaß bei Nichteinhaltung von Verboten, z. B. spielende Kinder in gesperrten Bereichen usw.. Die Zuständigkeit für das Rautheimer- und Mascheroder Holz sollen beim Forstamt Wolfenbüttel belassen werden und der Stadtbezirksrat 213 ist in den Verteiler der unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen.
Es wird folgender Änderungsantrag interfraktionell eingebracht:
Intensivere Beteiligung der Betroffenen am Verfahren zum geplanten Naturschutzgebiet Mascheroder- und Rautheimer Holz
Wir beantragen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der benachbarten/beteiligten Ortsteile, die Eigentümer des betroffenen Waldgebietes und der Stadtbezirksrat 213 über die bisherigen Mitwirkungsmöglichkeiten hinaus intensiver an dem Verfahren für das geplante Naturschutzgebiet beteiligt werden, als bisher. Wir fordern die Verwaltung auf, dem Stadtbezirksrat dafür Vorschläge zu unterbreiten.
Das Verfahren soll nur abgeschlossen werden, wenn die intensive Beteiligung durchgeführt wurde.
Es soll unter anderem gewährleistet sein:
Bessere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger aus unserem Stadtbezirk an den Planungen und Informationen über die Auswirkungen.
Ebenso ist eine intensive Einbindung der Eigentümer und des Stadtbezirksrates erforderlich.
Informationen über die geplanten Einschränkungen und Verbote sowie Informationen über das zu erwartende Strafmaß bei Zuwiderghandlungen darzustellen.
Durchführung von Informationsveranstaltungen in den einzelnen Ortsteilen mit Protokollierung ähnlich dem oft praktizierten Verfahren der frühzeitigen Mitwirkung/Information bei der Aufstellung von Bebauungsplänen unter Einbeziehung der Einwohnerinnen und Einwohner.
Aufnahme des Stadtbezirksrates in den Verteiler der Unteren Naturschutzbehörde in dieser Angelegenheit.
gez.
Kaula. Täubert, Höltig
