Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.12.2017 - 5.3 Sachstandsbericht Braunschweig-Mobil-Ticket

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Ohnesorge fragt nach, wie sich bei der Gewinn- und Verlustrechnung der Braunschweiger Verkehrs GmbH der Verlust an Einzelfahrscheinen berechnet.

 

Hierzu wird zum Protokoll folgende Beantwortung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH nachgereicht:

 

„Die 114 T€ Ertragsreduzierung entstammen einer Grobkalkulation aus 05/2016, die für den FB 20 als Sitzungsunterstützung erstellt wurde.

Dort wurde bei unterschiedlichsten Nutzungsannahmen ein daraus möglicher Ertragsausfall aufgezeigt. Beispielhaft wurde bei Nutzung von 10 % der angenommenen 6.000 BS-Mobilticketberechtigten in der beantragten Gültigkeitsausweitung vor 9:00 Uhr abgenommen, dass diese Kunden je Woche bislang an je 2 Tagen mit einem 10-Ticket fuhren, was bei der Aufweitung wegfiele. Rechnung = 2 Fahrten 1,8 € (Ansatz günstigste 10-er Karte) * 50 Wochen * 600 Kunden (10 % von 6.000) = 114 T€/a.

 

Durch die Ausweitung außerhalb der Spitze wurde keine Steigerung der Produktionskosten durch die Mehrkunden unterstellt.

 

Nach Auswertung der Probephase mit Gültigkeit ab 8:30 Uhr wurde deutlich:

1. rd. 440 anstatt der im Beispiel angesetzten 600 Monatskunden nutzen das BS-Mobil in 2017 zusätzlich

2. die BS-Mobil Verkäufe 2017 führen zu einem Mehrertrag von 79.875 €/a. Es ist fraglich, ob dieser Mehrertrag inhaltlich etwas mit der Zeitausweitung zu tun hat, oder ob dieser durch zusätzliche Berechtigte (u.a. Flüchtlinge, Anstieg von Geringverdienern etc.) sind, die auch ohne die Aufweitung in das System gekommen wären.tatsächlich .

3. die Mindererträge durch die BS-Mobilkunden nicht nur im günstigen Segment des 10-er Tickets, sondern bei Einzeltickets, Tageskarten und Monatskarten auftauchen, wie uns die Kunden als Positivmeldung im Kundenzentrum berichten. 

Vereinfachte Ermittlung der Mindererträge = 6.189 BS-Mobil Kunden 2017/Monat * 6 € Woche (3 Fahrten 10-Ticket 2,05 €/Ticket 2017 statt Ansatz 3,8 €) * 4 Wochen/Monat = 148.500 €/a

4. die genannte Gesamtbelastung der BSVG von rd. 60-70 T€/a entsteht; da Teile des unter Punkt 2 gezeigten Ertragszuwachses nicht der Ausweitung ansetzbar sein werden, steigt die Ergebnisbelastung sogar über den gezeigten Wert an.

 

Im Detail ist diese Berechnung, wie in allen Vorlagen ausgeführt, nicht belegbar, da das exakte Nutzerverhalten der BS-Mobilkunden vor der Umstellung als „annonymer“ Einzelfahrscheinkunde nicht valide zu berechnen ist.“

 

Frau Dr. Hanke erläutert, dass über eine Verlängerung des BS-Mobil-Tickets der Rat neu beschließen müsse.

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Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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