Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.04.2018 - 4.4 Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjähr...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Graffstedt weist darauf hin, dass zu dem Antrag die Stellungnahmen 18-07711-01 und 18-07711-02 vorliegen. Ratsherr Scherf bringt den Antrag ein und begründet diesen. Nach Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Antrag 18-07711 abstimmen.

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Beschluss:

Das Jugendamt der Stadt Braunschweig überprüft im Rahmen der Inobhutnahme ausländischer Personen gem. § 42 a SGB VIII die Minderjährigkeit über die „qualifizierte Inaugenscheinnahme" hinaus durch medizinische Verfahren immer dann, wenn keine gültigen Ausweispapiere vorliegen und es sich bei diesen nicht zweifelsfrei um Kinder (unter 15 Jahre) im Sinne von § 7 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII handelt. Bei Verweigerung der laut §42f SGB VIII notwendigen Zustimmung des Betroffenen wird von dessen Volljährigkeit ausgegangen.

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Abstimmungsergebnis:

bei 4 Fürstimmen abgelehnt

Erläuterungen und Hinweise