Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.06.2018 - 11 Zukünftige Ausrichtung von BS:Energy

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es findet eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 9 und 11 in öffentlicher Sitzung statt. Zunächst erfolgt eine allgemeine Einführung in das Thema durch Oberbürgermeister Markurth und Ersten Stadtrat Geiger. Im Anschluss daran bringt Ratsherr Wendroth den Änderungsantrag 18-08402 ein und begründet diesen. Ratsherr Rosenbaum bringt den Änderungsantrag 18-08395 ein und begründet diesen. Nach der öffentlichen Aussprache lässt Ratsvorsitzender Graffstedt über den Änderungsantrag 18-08395 abstimmen und schließt die öffentliche Sitzung um 21:07 Uhr zur Behandlung der nichtöffentlichen Vorlagen.

In nichtöffentlicher Sitzung stellt Ratsvorsitzender Graffstedt zunächst den Änderungsantrag 18-08402 und im Anschluss daran die nichtöffentliche Vorlage 18-08272 zur Abstimmung. Anschließend wird um 21:08 Uhr der nichtöffentliche Teil beendet und die Öffentlichkeit wiederhergestellt. Sodann lässt er über die öffentliche Vorlage 18-08271 abstimmen.

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Beschluss:

1.Der Auswahl der Thüga AG als Präferierter Bieter und damit deren mittelbarer Beteiligung an der Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG (BS|Energy) und der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-Aktiengesellschaft (BVVAG) wird zugestimmt.

 

2.Im Zusammenhang mit der Auswahl der Thüga AG als Präferierter Bieter wird dem Abschluss und der Unterzeichnung der Beitritts- und Ergänzungsvereinbarung zum Konsortialvertrag durch den Konzern Stadt Braunschweig zugestimmt.

 

3. Von der der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) imVorvertrag in Bezug auf die zukünftige Ausrichtung der BS|Energy" eingeräumten Möglichkeit des sogenannten Last Call hinsichtlich der von Veolia zu veräernden Gesellschaftsanteile wird zugunsten der mittelbaren Beteiligung der Thüga AG als Präferierter Bieter an der BS|Energy und BVVAG kein Gebrauch gemacht.

 

4.Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG werden angewiesen, die Geschäftsführung der SBBG im Zusammenhang mit der Auswahl des Präferierten Bieters und dessen mittelbarer Beteiligung an der BS|Energy und               BVVAG zu veranlassen, die erforderlichen Verträge und Vereinbarungen abzuschließen sowie die erforderlichen Beschlüsse und Erklärungen abzugeben."

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Abstimmungsergebnis:

bei 3 Enthaltungen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise