Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.06.2018 - 18 Neufestsetzung der Entgelte für den Kinder- und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stellvertretende Ratsvorsitzende Naber stellt die Vorlage 18-08049 nach Aussprache zur Abstimmung.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendzeltplatz Grömitz/Lensterstrand steht Kinder- und Jugendgruppen einschließlich Schulen und anderen Institutionen für Erholungs- und Ferienfreizeiten, Schullandheimaufenthalte, Seminare usw. zur Verfügung.

 

Ab Beginn der Belegungszeit 2019 werden die Entgelte je Tag und Teilnehmerin/Teilnehmer wie folgt neu festgesetzt:

 

 

bisher

ab 2019

 

 

Mai, Juni

Juli und

Mai, Juni

Juli und

 

 

und Sept.

August

und Sept.

August

 

 

 

 

 

 

  1

Unterbringung in Zelten

 

 

 

 

 

1.1

r Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Gebiet der Stadt Braunschweig a) bis 6 Jahre

b) 6 bis 27 Jahre

 

 

 

 8,25 € 16,50 €

 

 

 

 8,50 € 17,00 €

 

 

 

 8,50 €

17,00 €

 

 

 

 8,75 € 17,50 €

 

 

 

 

 

 

1.2

r Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene außerhalb des Gebietes der Stadt Braunschweig

a) bis 6 Jahre

b) 6 bis 27 Jahre

 

 

 

 

 8,75 € 17,50 €

 

 

 

 

 9,00 € 18,00 €

 

 

 

 

 9,00 €

18,00 €

 

 

 

 

9,25 € 18,50 €

 

 

 

 

 

 

1.3

r Erwachsene ab dem vollendeten 27. Lebensjahr

18,50 €

19,00 €

19,00 €

19,50 €

 

 

 

 

 

 

2

Bei Unterbringung im Gebäudetrakt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1

r Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus dem Gebiet der Stadt Braunschweig a) bis 6 Jahre

b) 6 bis 27 Jahre

 

 

 

8,75 € 17,50 €

 

 

 

9,00 € 18,00 €

 

 

 

9,00 € 18,00 €

 

 

 

9,25 €

18,25 €

 

 

 

 

 

 

2.2

r Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene außerhalb des Gebietes der Stadt Braunschweig a) bis 6 Jahre b) 6 bis 27 Jahre

9,75 € 19,50 €

10,00 € 20,00 €

10,00 € 20,00 €

10,25 € 20,50 €

 

 

 

 

 

 

2.3

r Erwachsene ab dem voll- endeten 27. Lebensjahr

22,50 €

23,00 €

23,00 €

23,50 €

 

 

 

 

 

 

3

Begleitpersonen (Gruppenleiter, Lehrer usw.) zahlen Entgelte entsprechend den Ziffern 1.1, 1.2, 2.1 bzw. 2.2

 

 

 

 

 

 

4

r das Ausleihen von Bettwäsche für die Unterbringung in festen Gebäuden jeweils einmalig pro Woche

 

a) für komplette Bettwäsche

5,20 €

5,20 €

5,50 €

5,50 €

 

b) für jedes Wäscheeinzelteil

2,00 €

2,00 €

2,10 €

   2,10

 

 

5

Der jeweils gültige Kurbetrag wird zusätzlich in Rechnung gestellt und vor Ort mit den Gruppen abgerechnet (gilt nicht für Jugendgruppen bis 18 Jahre)

 

 

 

 

 

 

6

Sonderleistungen können vereinbart werden. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Dazu gehört z. B. auch für Braunschweiger Schulen eine Buchung inklusive Busfahrt sowie aktuelle und saisonale Sonderleistungen vor Ort.

 

 

7

Zur Verbesserung der Auslastung werden folgende Sonderkonditionen in der Vor- und Nachsaison angeboten:

 

Klassenfahrten von Montag bis Freitag im Mai, Juni und September für Schulen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bisher

ab 2019

 

a) aus dem Gebiet der Stadt Braunschweig

57 €/Person

59 €/Person

 

b) außerhalb des Gebiets der Stadt Braunschweig

62 €/Person

64 €/Person

 

 

 

c) Wochenenden für Jugendgruppen von Freitag bis Sonntag im September

31 €/Person

32 €/Person

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

bei 5 Enthaltungen beschlossen

Erläuterungen und Hinweise