Rat und Stadtbezirksräte
12.06.2018 - 4.5.2 Änderungsantrag zu 18-08424: Bedarfsplan Nachba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: AfD-Fraktion im Rat der Stadt / Wirtz, Stefan
- Gremium:
- Rat der Stadt Braunschweig
- Datum:
- Di., 12.06.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Es findet eine gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 4.4 und 4.5 statt. Ratsfrau Dr. Flake und Ratsfrau Schütze bringen den Änderungsantrag 18-08424 ein, begründen diesen und erklären, dass dieser die Anträge 18-08025 und 18-08284 ersetzt. Ratsherr Wirtz bringt den Änderungsantrag 18-08479 ein und begründet diesen. Nach Aussprache lässt stellvertretender Ratsvorsitzender Edelmann zunächst über den Änderungsantrag 18-08749 und anschließend über den Änderungsantrag 18-08424 abstimmen.
Beschluss:
Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um nachfolgenden (kursiv verfassten) Punkt:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Bedarfsplan Nachbarschaftszentren" zu erarbeiten. Dieser soll eine Prioritätenliste zur Weiterentwicklung vorhandener oder Schaffung neuer Nachbarschaftszentren enthalten und den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Verwaltung möge vorbereitend einen zusammenfassenden Bericht erstellen, welcher Angaben enthält über:
- die jeweiligen Betriebskosten aller zur Zeit exitierenden Nachbarschaftstreffs, Begegnungsstätten,
Kulturzentren usw., sowie deren Zuschußbedarf
- die dort jeweils eingesetzte Personalstärke und die jeweils anfallenden Personalkosten
- die Akzeptanz dieser bestehenden Einrichtungen, dargestellt durch Besucher- oder Nutzerzahlen pro Jahr
- die kulturelle und soziale Zusammensetzung dieser Besucher im Vergleich zur kulturellen Zusammensetzung der umliegenden Stadtteilbevölkerung
Zusätzlich möge die Verwaltung ein Konzept entwickeln, wie sie den tatsächlichen Vor-Ort-Bedarf für solche Nachbarschaftszentren ermitteln und die Zustimmung der Anwohner erheben will, da die bisher erhaltenen Ergebnisse aus dem Vorlauf des ISEK nicht repräsentativ sind.
Die Aufstellung des Bedarfsplans ist ein mehrstufiger, umfangreicher Prozess. Dieser soll als Beteiligungsprozess gestaltet werden. Die Ratsgremien sind über die Erarbeitung und Umsetzung des Bedarfsplans zu unterrichten. Ein erster Zwischenbericht soll im 1. Quartal 2019 vorgelegt werden. Die Erarbeitung des Bedarfsplans erfolgt, wie im Sachverhalt beschrieben.
