Ratsvorsitzender Graffstedt gibt die Feststellung des Gemeindewahlleiters zum Sitzübergang bekannt. Oberbürgermeister Markurth nimmt anschließend die Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG von Ratsherrn Bayram Türkmen vor.
Erläuterungen und Hinweise
Seite übersetzen
Automatisierte Übersetzung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Übersetzung. Es gilt der Text in deutscher Sprache.