Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.11.2018 - 26 Übertragung der Haushaltsmittel und Kassengesch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Dem Abschluss der Zusatzverwaltungsvereinbarung nach § 44 b Abs. 4, Satz 1 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zwischen der Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar, dem Jobcenter Braunschweig und der Stadt Braunschweig zur Dienstleistung O.8 -Forderungseinzug- des Service Portfolios der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird zugestimmt.

 

Gleichzeitig werden hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel sowie die Kassengeschäfte der Stadt Braunschweig zur Durchführung des Forderungseinzugs der kommunalen Haushaltsmittel SGB II auf der Grundlage des § 127 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 126 Abs. 5 NKomVG auf die BA und im Weiteren auf das Jobcenter Braunschweig bzw. dessen Geschäftsführer übertragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Dienstanweisung über Stundung, Niederschlagung, kaufmännische Ausbuchung und Erlass der Stadt Braunschweig (SDA II 20/07 vom 1. August 2017) klarzustellen, dass die Wertgrenzen in § 8 sowie das Verfahren der §§ 3 bis 6 dieser Zusatzverwaltungsvereinbarung als besondere öffentlich-rechtliche Regelungen gegenüber den Bestimmungen in der Dienstanweisung vorrangig sind.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise