Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.12.2018 - 16 Nutzung von Sportfördermitteln als städtischer ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Gültigkeitszeitraum der Ziffer 3.64 (Inklusion im und durch Sport) der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Inklusion im und durch Sport) wird bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Der letzte Satz der Ziffer 3.64 wird wie folgt gefasst: Die Ziffer 3.64 entfällt mit Ablauf des Jahres 2019."

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

 

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