Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.05.2018 - 6 Konzept zur stadtweiten Einführung von Büchersc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Hesse führt in die Vorlage ein. Der Verwaltung sei es wichtig gewesen, alle Fakten und Aufgaben, die mit der Bücherschrankaufstellung verbunden sind, darzulegen.

 

Ratsfrau Dr. Flake bittet darum, bei der Aufstellung von neuen Bücherschränken die bereits existierenden, privaten Initiativen (Haus der Kulturen, KPW, Brunsviga) mitzubedenken.

 

Ratsherr Sommerfeld kritisiert, dass die Stadtbezirksräte die Kosten für die Aufstellung der Bücherschränke zu tragen hätten, sie aber bei der Entscheidung über das Konzept nicht einbezogen würden. Hierzu wird mitgeteilt, dass eine Beteiligung der Stadtbezirksräte kommunalrechtlich keine Verpflichtung bestehe und die Beschlüsse der Stadtbezirksräte nur als Vorschläge gälten. Ratsherr Sommerfeld beantragt die Zurückstellung der Vorlage und die Beteiligung der Stadtbezirksräte. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Ratsherr Flake berichtet von den Erfahrungen aus der Bezirksbürgermeisterkonferenz und den teils divergierenden Ansichten und Vorstellungen zu dem Projekt. Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, ein gesamtstädtisches Konzept zu entwickeln, nach welchem die Verwaltung die Vorschläge der Verwaltung abarbeiten könne. Dies bedeute auch eine Erleichterung für die Stadtbezirksräte.

 

Frau Dr. Hesse weist darauf hin, dass die Stadtbezirksräte bereits jetzt die Kosten für den Erwerb und die Aufstellung zu tragen hätten, es insoweit keine Neuerung gäbe. Als wesentliche Erleichterung für die Stadtbezirksräte führt sie an, dass die Stadt nunmehr die Verkehrssicherungspflicht für die Bücherschränke übernähme. Hr. Dr. Malorny erläutert die Rechtsfolgen der erforderlichen Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für die Stadt. Diese Pflicht habe zukünftig der Fachbereich Kultur zu bearbeiten. Er erläutert die Notwendigkeit der Zurverfügungstellung der Ressourcen vor dem Hintergrund der sonstigen Aufgaben der Kulturverwaltung.

 

Der Ausschussvorsitzende stimmt dem Konzeptvorschlag grundsätzlich zu, sieht aber eine Aufstockung des Personals kritisch. Dieser Ansicht schließt sich auch Ratsfrau Dr. Flake an.

Die Verwaltung verdeutlicht über die Vorlage hinaus noch einmal den Bedarf an zusätzlichem Personal.

 

Der Ausschussvorsitzende beantragt getrennte Abstimmung der Ziffern unter 1.

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Beschluss:

1.Dem von der Verwaltung vorgelegten Konzept zur stadtweiten Einführung von Bücherschränken in Braunschweig wird zugestimmt.

Im Einzelnen sollen dabei die unter 1 a.-e. aufgeführten Parameter Anwendung finden:

 

a.Das in der Anlage 2 beigefügte einheitliche Bücherschrankmodell soll stadtweit zum Einsatz kommen.

 

b.Die Kosten für die Herstellung und den Transport in Höhe von derzeit 3.800 € übernehmen die jeweiligen Stadtbezirksräte.

 

c.Der Verwaltung obliegen die vorbereitenden Maßnahmen inkl. Prüfung eines Aufstellungsortes, die Beschaffung und Aufstellung der Bücherschränke.

 

d.Die Stadtbezirksräte erklären sich bereit, Personen oder Institutionen zu benennen, die als Paten die inhaltliche Kontrolle der in die Bücherschränke eingebrachten Bücher, Zeitschriften etc. übernehmen.

 

e.Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterhaltung sowie die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten und die dafür erforderlichen Personalressourcen im Umfang von 0,5 Stellen vorzuhalten.

 

2.Zur Durchführung des unter 1. beschlossenen Konzeptes, insbesondere zur Sicherstellung der Gewährleistung der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht, wird die Verwaltung mit den erforderlichen finanziellen Ressourcen ausgestattet:

 

Während die Anschaffung den Stadtbezirksräten obliegt, werden die laufenden Unterhaltungskosten nicht aus den Budgets der Stadtbezirksräte bestritten, da es sich bei den Bücherschränken um öffentliches Mobiliar, analog zu Sitzgelegenheiten wie Bänken etc., handelt, für die die Verwaltung eine Unterhaltungspflicht besitzt. Zur Sicherstellung dieser Unterhaltungskosten wird die Verwaltung beauftragt, in das Budget des Fachbereichs Kultur Mittel in Höhe von jährlich 5.000 € ab dem Haushalt 2019 einzustellen. Der Unterhaltungsetat wird dem zukünftigen Unterhaltungsbedarf in den Haushaltsjahren jeweils angepasst.

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Abstimmungsergebnis:

Es wurde getrennte Abstimmung der Ziff. 1. a) bis e) sowie der Ziff. 2. beantragt:

 

Ziff. 1. a): Ja: 8Nein: 0   Enth.: 2

Ziff. 1. b): Ja: 8Nein: 0   Enth.: 2

Ziff. 1. c): Ja: 8Nein: 0   Enth.: 2

Ziff. 1. d): Ja: 8Nein: 0   Enth.: 2

Ziff. 1. e): Ja: 6Nein: 0   Enth.: 4

 

Ziff. 2.:  Ja: 8  Nein: 0  Enth.: 2

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise