Rat und Stadtbezirksräte
04.12.2018 - 3.7 Mündliche Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.7
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 04.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 9:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer informiert über den Zwischenstand der Umsetzung der Organisationsuntersuchung für den Fachbereich 65. Die in dem BSL-Gutachten beschriebene Organisationstruktur sei zwischenzeitlich verfügt worden. Abgeschlossen sei auch der Umzug der Mitarbeiter an den neuen Standort Heinrich-Büssing-Ring. Aufgrund der Arbeitsmarktsituation schätzt Stadtbaurat Leuer das bisherige Ergebnis der Personalgewinnung als erfolgreich ein. An der Fertigstellung des Organisationshandbuchs werde vordringlich gearbeitet. Aus den in dem Gutachten genannten 37 Handlungsempfehlungen wurden die rein rechtlich bedeutsamen Themen Betriebsorganisation, Sicherheit und Gesundheitsschutz für Mitarbeiter und die Arbeit an den Datenlagen der Bauwerke ausgewählt.
Stadtbaurat Leuer informiert weiter über das bevorstehende Ausscheiden des Leiters der Verwaltungsabteilung sowie des Leiters der Abteilung Instandhaltung. Bedingt dadurch und durch die hohe Belastung des FB 65 müsse die Umsetzung weiterer Handlungsempfehlungen zurückgestellt werden. Er bittet um Verständnis, dass das Tempo der Organisationstrukturveränderung dem Bauprogramm des hochbelasteten FB 65 angepasst werden müsse.
Protokollnotiz: Ratsfrau Jalyschko nimmt ab 10:55 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Herr Benscheidt informiert zu einem schlecht nutzbaren Abschnitt des Doweseewegs, dass dieser im Frühjahr eine befestigte, barrierefreie Wegefläche erhält.
Protokollnotiz:
Bauausschuss, 18. September 2018
Anfragen von Ratsherrn Kühn zu Top 5, Erweiterung Lessinggymnasium, Holztafelbauweise (DS 18-09043)
Barrierefreie Erreichbarkeit der Obergeschosse:
Grundsätzlich kann eine Aufzugsanlage in modularen Gebäude integriert werden. In der bisherigen Planung ist vorgesehen, nur das Erdgeschoss barrierefrei zu erreichen, da dies für die flexible Wiederverwendbarkeit günstiger ist. Aufwändige Fundamente entfallen, die bei der Demontage und Nachnutzung nicht wiederverwendet werden können und neu zu errichten wären. Auch die Demontagekosten für die Aufzugsanlage entfallen. Zu berücksichtigen ist ebenfalls, dass u.U. bei einer Nachnutzung nicht alle Raumeinheiten am gleichen Standort verwendet werden, also z.B. 2 unabhängige Standorte entstehen. Hier wäre dann ein Standort ohne Aufzug ausgeführt, oder eine zusätzliche Aufzugsanlage zu errichten, die an einem 3. Standort dann ggf. wieder nicht benötigt würde. Aus vorgenannten Gründen wurde entschieden, lediglich das Erdgeschoss barrierefrei zu errichten, so dass grundsätzlich eine inklusive Beschulung hier sichergestellt ist. Sollte die Forderung gestellt werden, die Obergeschosse barrierefrei zu erreichen, müsste ein Aufzug im 2. Bauabschnitt realisiert werden.
Realisierbarkeit regenerativer Energien:
Grundsätzlich kann die Nutzung regenerativer Energien auch in modularen Gebäuden erfolgen. Eine Photovoltaik- oder solarthermische Anlage wäre ausführbar. Da das Gebäude in 2 Bauabschnitten errichtet wird, und die Standzeit begrenzt ist, kann der Betrieb hier nicht wirtschaftlich erfolgen. Aus diesem Grund wurde auf regenerative Energien verzichtet. Die Nachrüstung ist im ersten Bauabschnitt nicht möglich, da die Statik des Daches nicht für die Lastaufnahme ausgelegt ist. Am Standort Neue Oberschule wird Fernwärme genutzt.
