Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.01.2018 - 3.3 Einstellung der Gebührenzahlung durch Geldkarte...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsherr Köster erläutert, dass diese Mitteilung außerhalb von Sitzungen auf seine Intention hin auf die Tagesordnung gesetzt worden sei. Er zeigt sich verwundert, dass am 19. Dezember 2017 im Rat eine neue Gebührenordnung beschlossen worden sei und Anfang Januar 2018 die Mitteilung außerhalb von Sitzungen versandt wurde. Ein Hinweis auf diesen Sachverhalt hätte bereits im Rahmen der Ratssitzung erfolgen können.

 

Herr Benscheidt erklärt, dass dieses Thema versehentlich nicht für die Beratung im Rahmen der Ratssitzung am 19. Dezember 2017 vorgesehen worden sei. Er betont, dass bisher noch keine Änderungen an den Parkscheinautomaten vorgenommen worden seien und verdeutlicht, dass über die Geldkarte im letzten Jahr lediglich 10.000,- € von insgesamt 2,7 Mio. € eingenommen worden seien. Vielen Banken würden die Geldkartenfunktion mittlerweile auch nicht mehr anbieten.

 

Ratsherr Manlik begrüßt, dass die Parkscheinautomaten noch nicht umgebaut worden seien. Er erklärt, dass nicht alle Banken die Geldkarte einstellen würden. Von der Verwaltung sollte zeitnah vorgestellt werden, welches Kartensystem zukünftig verwendet werden nnte, in Parkhäusern könne auch mit EC-Karte bzw. Kreditkarte gezahlt werden. Die hierfür anfallenden Umrüstungskosten sollten von der Verwaltung dargestellt werden. Er macht deutlich, dass für das Handyparken mit TraviPay nicht unerhebliche Gebühren anfallen können.

 

Ratsherr Kühn berichtet, dass er die Geldkarte noch nutze. Es solle aber weiterhin mit Bargeld gezahlt werden können. Ratsherr Kühn und Ratsfrau Jalyschko bitten um die Benennung alternativer Bezahlsysteme.

 

Herr Benscheidt erklärt, dass die Verwaltung die Kosten einer Umrüstung prüfen und diese im Bauausschuss vorstellen werde.

 

Stadtbaurat Leuer sichert zu, dass die Geldkartenfunktion in den Parkscheinautomaten vorerst erhalten bleibe.

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Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Erläuterungen und Hinweise