Rat und Stadtbezirksräte
16.01.2018 - 3.4 Sanierungsrate Sonderrechnung Stadtenwässerung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Sitzung:
-
Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Di., 16.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Stadtbaurat Leuer erläutert die Mitteilung.
Ratsherr Sommerfeld macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Privatisierung der Stadtentwässerung im Jahr 2005 besprochen worden sei, dass die Kanäle über den gesamten Vertragszeitraum bis zum Jahr 2035 nicht älter und schlechter werden sollten. Hierzu sei eine durchschnittliche Sanierungsrate von 1,25% zugesagt worden. Ratsherr Sommerfeld kritisiert, dass die SE|BS die geforderte Sanierungsrate nicht einhalten könne. Er bittet um eine Aussage, wie hoch die Investitionen sein müssten, um tatsächlich das Alter und den Zustand der Kanäle zu halten. Er bemängelt außerdem, dass das mit der Vertragserstellung betraute Beratungsunternehmen KPMG beauftragt werden solle zu überprüfen, wie die seinerzeit festgelegten Sanierungsraten erreicht werden könnten. Dieser Auftrag sollte an ein neutrales Beratungsunternehmen gehen.
Ratsherr Rosenbaum weist darauf hin, dass es nicht ausschlaggebend sei, die Sanierungsrate zwingend einzuhalten. Diese Kosten würden ohnehin über die Gebühren von der SE|BS geltend gemacht. Entscheidend sei vielmehr, den Zustand des Kanalnetzes zu betrachten. Ein im guten Zustand befindlicher Kanal müsse nicht nur deshalb erneuert werden, um die Sanierungsrate einzuhalten.
Auf Frage von Ratsfrau Jalyschko erklärt Stadtbaurat Leuer, dass es in der Mitteilung zu Frage 3 im 3. Absatz nicht „Überschreibung“ sondern „Überschreitung des Planbudgets“ heißen müsse. Ratsfrau Jalyschko fragt, warum ein komplett neues Gutachten erfolgen müsse. Stadtbaurat Leuer antwortet, dass die Analyse der vertraglichen Situation erfolgen solle. Darüber hinaus solle der nächste Schritt des Vertragserfüllungsgutachtens umgesetzt werden. Die Gebührenfähigkeit des Vertragserfüllungsgutachtens sei gegeben.
Stadtbaurat Leuer erklärt, dass die tatsächliche Qualität des Kanalnetzes entscheidend sei. Das Hauptziel sei, dass das Kanalnetz im Jahr 2035 mit mindestens gleicher Qualität zurückgegeben werde. Vor diesem Hintergrund müssten die jetzigen Investitionsraten betrachtet und erhöht werden. Diese seien jedoch nur ein Teil der einzelnen Kennwerte des Vertrages, der insgesamt betrachtet werden müsste. Zurzeit bestünden aber keine Indizien, dass es Probleme gäbe.
Protokollnotiz: Ratsherr Manlik verlässt die Sitzung um 17:47 Uhr.
Ratsherr Sommerfeld nimmt Bezug auf die Kennzahlen. Auf Frage von Ratsherrn Sommerfeld teilt Stadtbaurat Leuer mit, dass es voraussichtlich zu einer Erhöhung des Investitionsvolumens komme werde.
Ratsherr Kühn erklärt, dass die bisherige Investitionsrate deutlich zu niedrig sei.
Ratsherr Rosenbaum erklärt, dass der Zustand der Kanäle nicht nur durch die SE|BS, sondern auch von der Stadtverwaltung überprüft werden müsse.
Stadtbaurat Leuer erläutert, dass die SE|BS Vorschläge mache, die dann von den Fachleuten in der Verwaltung begutachtet würden.
Mündliche Mitteilungen:
Herr Benscheidt berichtet über den Fortschritt der Baumaßnahme Helmstedter Straße. Im Ergebnis werde der vertraglich vereinbarte Zeitplan eingehalten.
