Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

10.04.2018 - 4.1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dien...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Grieß bringt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein. Sie schildert anhand eines konkreten Falls aus jüngster Vergangenheit („Katze im Motorraum eingeklemmt"), warum derartige Einsätze aus ihrer Sicht kostenfrei sein sollten und verweist auf eine Entscheidung des BGH. Herr Ruppert stellt klar, dass Tieren in Not in jedem Fall geholfen wird. Es ist lediglich der Frage nachzugehen, ob dies entgeltlich oder unentgeltlich geschehen soll. Auf die Feststellung von Herrn Dr. Müller, dass es sich bei Tieren um „Sachen" im Sinne des BGB handelt, die keinen grundgesetzlichen Schutz genießen, entgegnet Frau Grieß, dass der Tierschutz in Art. 20 a des Grundgesetzes und in Art. 6 b der Niedersächsischen Verfassung verankert ist. Herr Malchau weist darauf hin, dass zur Kostenerstattung derjenige herangezogen wird, in dessem Interesse der Einsatz erfolgt. Im dem von Frau Grieß genannten Fall hatte der Kraftfahrzeugführer ein Interesse daran, dass sein Kraftfahrzeug wieder läuft. Insofern war er zur Kostenerstattung für diesen Einsatz heranzuziehen. Eine Kostenbefreiung für Tierrettungseinsätze sieht auch die aktuelle Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes nicht vor.

 

Herr Disterheft lässt nach reger Diskussion zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und anschließend über die Vorlage abstimmen.

 

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Beschlussvorschlag:

 

"§4 Abs. (2) Nr. 3: Ersatzlos streichen

3. wer den Auftrag für den Einsatz oder die freiwillige Leistung gegeben hat oder wer Interesse an dem Einsatz der freiwilligen Leistung gehabt hat oder"

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 1dagegen: 6Enthaltungen:1

 

Erläuterungen und Hinweise