Rat und Stadtbezirksräte
23.08.2018 - 19.1 Mündliche Mitteilung: Sachstand Grundsteuerreform
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19.1
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 23.08.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Erster Stadtrat Geiger berichtet:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 10. April 2018 führe das Bundesfinanzministerium derzeit Gespräche mit den Ländern über Eckpunkte für ein Grundsteuer-Reformmodell. Ein Eckpunkte-Papier solle noch in 2018 vorgelegt werden. Im Augenblick sei jedoch offen, welches Reformmodell gewählt werde.
Daneben erarbeite zurzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Finanzverwaltung im Auftrag der Finanzministerkonferenz (FMK) einen Bericht zu den Anforderungen an eine administrative Umsetzung der Reform. Der Bericht solle am 6. September 2018 in der FMK beraten und anschließend den kommunalen Spitzenverbänden zur Information und Stellungnahme zugeleitet werden.
Nach aktuellem Analyse und Planungsstand in der Finanzverwaltung solle ein Reform-Gesetz im Frühjahr 2019 verabschiedet und zum 31. Dezember 2019, also fristgerecht, in Kraft treten.
Des Weiteren gehe die Finanzverwaltung nach aktuellem Beratungsstand davon aus, dass die administrative Umsetzung der Reform, unabhängig von der konkreten Modell-Wahl, innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist (bis 31. Dezember 2024) realisierbar sei. Erster Stadtrat Geiger selbst sehe dies etwas skeptischer.
