Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

31.05.2018 - 15 Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

1.Die Bereitstellung von bis zu 40 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2019 für die

Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 5 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe bzw. zum Angestelltenlehrgang 2 - wird genehmigt.

 

2.Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. September 2019 wird genehmigt.

3.Die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte der Fachrichtung Allgemeine Dienste erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.

4.Die Bereitstellung von 4 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium in den Studiengängen Informatik, Elektrotechnik und Versorgungstechnik an der Ostfalia Wolfenbüttel wird zum 1. August 2019 genehmigt. Außerdem wird zum 1. August 2019 ein Stipendium für den Studiengang Verwaltungsinformatik an der Hochschule Hannover angeboten. Den einzustellenden Nachwuchskräften wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie das Studium abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.

5.Die Einstellung von bis zu 23 Auszubildenden für die Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird zum 1. September 2019 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden für den Beruf Kauffrau/-mann für Büromanagement wird bereits vor Ausbildungsbeginn eine zwölfmonatige, allen anderen einzustellenden Auszubildenden eine sechsmonatige Anschlussbeschäftigung in Vollzeit zugesichert, sofern personen- oder verhaltensbedingte Gründe nicht entgegenstehen.

 

6.Die Einstellung von bis zu 8 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit

einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. August 2019 bzw. 1. September 2019 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.

 

7.Der Verwaltung wird die Ermächtigung erteilt, darüber hinaus bis zu 2 weitere Ausbildungsplätze zu besetzen, sofern weitere Ausbildungsmöglichkeiten erschlossen werden können.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:Dafür: 13    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise