Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.04.2018 - 19.3 Mündliche Mitteilung: Entscheidung des Bundesve...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Erster Stadtrat Geiger berichtet über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien verfassungswidrig sei. Das Gericht räume eine zweistufige Übergangsphase ein. Danach müsse bis Ende 2019 zunächst ein neues Gesetz erlassen werden. Anschließend müsse bis Ende 2024 eine Neubewertung sämtlicher Grundstücke erfolgen.

 

Erster Stadtrat Geiger stellt dar, dass die Last der Umstellung vor allem auf Länderebene liege.

 

Er sei gebeten worden, an einer Arbeitsgruppe des Deutschen Städtetages teilzunehmen, die die Geschäftsstelle im anstehenenden Diskussionsprozess in dieser Angelegenheit unterstützen soll.

Erläuterungen und Hinweise