Rat und Stadtbezirksräte
01.03.2018 - 22 Beschluss über den Jahresabschluss 2016 gemäß §...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 01.03.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schlimme führt in die Beratungsvorlage ein. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die zusammenfassenden Ausführungen zur Ergebnisentwicklung auf Seite 4 der Vorlage.
Ratsherr Sommerfeld erläutert, dass ein Haushaltsresteabbau geplant worden sei, dieser jedoch nicht erreicht worden sei. Aus diesem Grund habe er bereits im Bauausschuss entsprechende Fragen zu einzelnen Positionen gestellt. Herr Schlimme beantwortet einen Teil der danach noch offenenen Fragen. Er sagt zu, dass die Fragen, die den FB 61 betreffen, zum Verwaltungsausschuss nachgeliefert werden.
In diesem Zusammenhang erklärt Ratsherr Rosenbaum zum Haushaltsrest beim FB 20 zum „Unternehmenskonzept Flughafen“, dass das Gutachten bzw. ein entsprechender Entwurf seiner Kenntnis nach im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft behandelt worden sei. Er kritisiert, dass eine Beteiligung der Gesellschaft erfolge, obwohl das Gutachten von den Städten Braunschweig und Wolfsburg beauftragt worden sei und auch finanziert werde.
Ratsherr Sommerfeld schlägt vor, im Rahmen der Übertragung von Haushaltsresten von den dezentralen Organisationseinheiten auch Informationen darüber abzufragen, warum diese Mittel bisher nicht verausgabt werden konnten. Die Verwaltung sagt eine Prüfung zu, verweist jedoch auf die Beratungen zu den Haushaltsresten in den Fachausschüssen im Rahmen der Haushaltsberatungen, wo die gebildeten Haushaltsreste aus fachlicher Sicht erörtert werden könnten.
Ratsherr Flake bittet um ergänzende Information zu den auf S. 633 des Jahresabschlusses 2016 der Kernverwaltung dargestellten Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen.
Beschluss:
„1.Nach Feststellung der Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG des Jahresabschlusses 2016 durch den Oberbürgermeister sowie der Jahresabschlüsse 2016 der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft durch den Finanzdezernenten und des Jahresabschlusses 2016 des Fachbereiches Hochbau und Gebäudemanagement durch den Stadtbaurat und aufgrund des Bestätigungsvermerkes des Rechnungsprüfungsamtes im Schlussbericht für das Haushaltsjahr 2016 wird der Jahresabschluss 2016 beschlossen.
2.Im Rahmen des Beschlusses über den Jahresabschluss 2016 werden folgende Genehmigungen erteilt:
2.1Der Jahresüberschuss des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 14.768.306,96 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2017 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 114.063.171,04 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 5.053.449,75 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2017 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 91.470.840,32 €.
2.2Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Hochbau und Gebäudemanagement für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 783.610,06 € wird gemäß § 24 Abs.1 GemHKVO mit dem Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 908.769,19 € verrechnet. Das sich daraus ergebene Ergebnis mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 125.159,13 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2017 vorgetragen und gemäß § 110 Abs. 6 NKomVG der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.002.044,85 €.
2.3Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 1.941.200,77 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2017 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 149.356,36 € wird aus dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 13.993.306,38 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 1.791.844,41 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO soweit wie möglich durch die vorhandene Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.055.251,44 € gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 0,00 €. Der verbleibende Betrag wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO soweit wie möglich durch die Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses (156.978,46 €) und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2016 (85.730,48 €) abgedeckt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 493.884,03 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage entnommen.
Der Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Stadtentwässerung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 110.176,76 € wird auf die Rechnung des Haushaltsjahres 2017 vorgetragen. Ein Betrag in Höhe von 195.907,24 € wird aus der nach § 123 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gebildeten Sonstigen Rücklage gedeckt. Daraus ergibt sich insgesamt ein neuer Bestand der Sonstigen Rücklage in Höhe von 2.437.500,82 €. Der verbleibende Überschuss in Höhe von 85.730,48 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO zur Abdeckung des Fehlbetrages aus dem ordentlichen Ergebnis verwendet. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 0,00 €.
2.4Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 794.004,04 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2017 vorgetragen. Der Fehlbetrag im Gebührenbereich in Höhe von 419.779,28 € wird aus dem nach § 54 GemHKVO zu bildenden Sonderposten Gebührenausgleich ausgeglichen. Damit ergibt sich ein neuer Bestand des Sonderpostens Gebührenausgleich in Höhe von 4.638.668,44 €. Der Fehlbetrag im neutralen Bereich in Höhe von 374.224,76 € wird gemäß § 24 Abs. 1 GemHKVO durch die vorhandene Überschussrücklage gedeckt. Damit ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 524.687,25 €.
Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses aus der Ergebnisrechnung der Sonderrechnung Abfallwirtschaft für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 32.164,27 € wird auf Rechnung des Haushaltsjahres 2017 vorgetragen und dann gemäß § 110 Abs. 7 GemHKVO der gemäß § 123 Abs. 1 Ziffer 2 NKomVG zu bildenden Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Daraus ergibt sich ein neuer Bestand der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 120.984,74 €.
Anlagen zur Vorlage
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