Rat und Stadtbezirksräte
18.01.2018 - 19.1 Mündliche Mitteilung: Grundsteuererhebung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19.1
- Gremium:
- Finanz- und Personalausschuss
- Datum:
- Do., 18.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Erster Stadtrat Geiger berichtet, dass sich das Bundesverfassungsgericht derzeit mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer befasse. Die Eindrücke vom ersten Verhandlungstag ließen darauf schließen, dass das Bundesverfassungsgericht skeptisch sei, ob sich die zugrundeliegende Bemessungsgrundlage dauerhaft rechtfertigen lasse. In einigen Monaten werde sich zeigen, ob die Steuererhebung in dieser Form als verfassungswidrig gelte. Vor dem Hintergrund, dass die Vorbereitung eines neuen Grundsteuerverfahrens nach Auffassung der kommunalen Spitzenverbände mindestens etwa 10 Jahre benötige, sei für diesen Fall eine Schlüsselfrage, welche Übergangsfrist eingeräumt wird.
Von staatlicher Seite gebe es in dieser Sache bereits einen Gesetzesvorschlag, dem bis auf die Länder Bayern und Hamburg sämtliche Bundesländer zugestimmt hätten. Das Land Niedersachsen habe diesen Gesetzesentwurf mit entwickelt.
Über Neuigkeiten in dieser Angelegenheit werde die Verwaltung zu gegebner Zeit berichten.
