Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

14.02.2018 - 4.1 Förderung und Schutz von Grünbeständen im Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Ratsherr Dr. Mühlnickel stellt den Antrag vor. Ratsherr Dr. Büchs, Ratsfrau Palm und Ratsfrau Schneider ergänzen die Ausführungen. Ratsfrau Mundlos erläutert im Folgenden ausführlich Bedenken, insbesondere über die mögliche Reglementierung von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern durch eine Satzung und verweist auf die vorhandenen übergeordneten Landes- und Bundesgesetze sowie eine fehlende Anhörung, z. B. betroffener Verbände. Ratsherr Wirtz und Herr Hanker machen ebenfalls Bedenken, insbesondere zu den Meldepflichten und den Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, geltend. Ratsherr Möller macht auf die aus seiner Sicht unklaren Formulierungen des Antrags aufmerksam. Im Folgenden entsteht eine ausführliche Diskussion. Ratsfrau Mundlos macht für ihre Fraktion Beratungsbedarf geltend und schlägt vor die Abstimmung über den Antrag auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und vorab eine Anhörung durchzuführen sowie bei Ablehnung der Verschiebung den Absatz 1 von den Absätzen 2 und 3 getrennt abzustimmen. Vor diesem Hintergrund sehen die antragstellenden Fraktionen kurzen Abstimmungsbedarf.

 

Die Sitzung wird von 16:27 bis 16:33 Uhr unterbochen.

 

Im Anschluss an die Pause wird das Zurückstellen des Antrags mehrheitlich abgelehnt. Die vorgeschlagene getrennte Abstimmung des 1. Absatzes von den Absätzen 2 und 3 wird einstimmig beschlossen.

 

 

 

 

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Der Ausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

"Die Verwaltung wird gebeten, ein Förderprogramm auszuarbeiten mit dem Ziel, private Eigentümer von Bäumen oder anderen Gehölzen im Hinblick auf Pflege und Erhalt ihres Gehölzbestandes zu beraten und ggf. entsprechende Maßnahmen anteilig finanziell zu fördern.

Daneben wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob flankierend eine kommunale Satzung erlassen werden kann mit dem Ziel, eine Meldepflicht für private Grundstückseigentümer in den Fällen, in denen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang oder andere Gehölze gefällt oder beseitigt werden sollen, zu begründen.

Ist das Ergebnis der Prüfung positiv, wird die Verwaltung gebeten, eine Satzung bis nach den Sommerferien 2018 zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Erkenntnisse hinsichtlich der Wirkung der in der Satzung festgelegten Instrumentarien sollen dokumentiert und nach zwei Jahren in einem Bericht dem Grünflächenausschuss vorgestellt werden."

 

 

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Der 1. Absatz wird separat, die Absätze 2 und 3 zusammen abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnisse:

 

1. Absatz:

Dafür: 11Dagegen: 0Enthaltungen: 0

 

2. und 3. Absatz:

Dafür: 7Dagegen: 4Enthaltungen: 0

 

Erläuterungen und Hinweise