Rat und Stadtbezirksräte
24.05.2018 - 4.1 Leistungsgerechte Bezahlung in der Kindertagesp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 24.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Vorsitzende stellt ihren Antrag vor und macht Ausführungen zur Intention. Sie gibt an, dass dieser Ergebnisse des Workshops Kindertagespflege am 21. April 2018 zusammenfasst.
Herr Albinus äußert sich im Anschluss zum Antrag sowie zum Workshop.
Es schließt sich eine lebhafte Diskussion an.
An die Verwaltung wird die Bitte herangetragen, bis zum Verwaltungsausschuss am 05. Juni 2018 eine Stellungnahme zum Antrag zu fertigen, die sich im Verfahrensantrag von Herrn Flake wiederfindet.
Innerhalb des Ausschusses herrscht Einvernehmen, dass der Antrag den Ausschuss passieren soll.
1. In der Kindertagespflege wird ein differenziertes System der Bezahlung von Tagespflegepersonen eingeführt. Dieses besteht aus einem Sockelbetrag, der ab dem Jahr 2019 auf 5 Euro pro Kind und Stunde festgesetzt wird. Der Sockelbetrag wird analog zu den Personalkostensteigerungen jährlich dynamisiert.
2. Zusätzlich sollen in folgenden Fällen Aufschläge gezahlt werden, für die von der Verwaltung genauere Voraussetzungen und Modalitäten entwickelt werden sollen:
- Aufschläge für mehrjährige Erfahrung in der Tätigkeit als Erzieherin, Sozialassistentin, Kinderpflegerin oder Tagespflegeperson, sofern regelmäßige Fortbildungen erfolgt sind oder spezielle Qualifikationen erworben wurden.
- Ein Aufschlag für die Betreuung zu besonderen Zeiten (Abendstunden, Wochenenden etc.), wenn diese begründet erforderlich ist.
- Ein Integrationsaufschlag für Kinder mit besonderem Förderbedarf, sofern entsprechende Qualifikationen nachgewiesen werden können. Dazu gehört auch ein Aufschlag für Kinder, für die vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) ein entsprechender Förderbedarf als erforderlich angesehen wird.
- In besonderen Fällen ein Aufschlag für die Anmietung von Räumlichkeiten oder ein Teil der Mietkosten der eigenen Wohnung, wenn nachweislich noch festzulegende akzeptable Kosten überschritten werden.
- Eine angemessene Aufwandsentschädigung für die Mitarbeit von Tagespflegepersonen in Gremien (Interessenvertretung, Fachvertretung, Mitarbeit in Arbeitsgruppen).
3. Das neue Entgeltsystem soll stufenweise umgesetzt werden:
- Ab dem Jahr 2019 erfolgt die Anhebung auf den Sockelbetrag von derzeit 4,10 € auf 5 € pro Kind und Stunde.
- Ab dem Jahr 2020 werden zusätzlich die oben genannten Aufschläge bezahlt, die ebenfalls stufenweise umgesetzt werden können. Dazu erarbeitet die Verwaltung einen Vorschlag, der dem Rat spätestens im 1. Quartal 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
4. Es wird angestrebt, Zuzahlungen durch die Eltern an Tagespflegepersonen, die über die von der Stadt festgelegten Entgeltsätze hinausgehen, überflüssig zu machen. Dazu gehören nicht Essensgeld, Geld für Windeln und andere zusätzliche Kosten, die auch von Kindertagesstätten zusätzlich zur Entgeltstaffel erhoben werden.
5. Die Stadt ist bestrebt eine gesetzeskonforme Regelung für die Bezahlung von Urlaubs- und Krankheitszeiten zu finden. Die Verwaltung wird dazu die Praxis anderer Kommunen untersuchen und dem JHA zeitnah berichten.
Ergebnis:
Der JHA lässt den Hauptantrag (18-08175) zur VA-Sitzung passieren.
Antrag zum TOP 4.1 „Leistungsgerechte Bezahlung in der Kindertagespflege“:
Auf Beschluss des Rates vom 23. Mai 2006 (DS 10398/06) wird für die Betreuung von unterdreijährigen Kindern in der Stadt Braunschweig ein Verhältnis von Kindertagespflege zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen von 30 % zu 70 % angestrebt. Um diese 30-%-Quote weiterhin erreichen zu können, sieht der Jugendhilfeausschuss Handlungsbedarf im System der Kindertagespflege. Dazu fand am 21. April 2018 ein Workshop statt.
Der Jugendhilfeausschuss begrüßt grundsätzlich die Ergebnisse des Workshops.
Er unterstützt die Intention des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18-08175) und bittet die Verwaltung, eine Stellungnahme zu dem Antrag bis zur VA-Sitzung am 5. Juni 2018 vorzulegen.
Der JHA erwartet, dass der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 12. Juni 2018 einen Beschluss zur leistungsorientierten Bezahlung in der Kindertagespflege und ggf. zu weiteren Ergebnissen des Workshops fasst.
Der JHA lässt den Hauptantrag (18-08175) zur VA-Sitzung passieren.
Abstimmungsergebnis zum „Verfahrensantrag“ (NICHT Hauptantrag):
Ja: 13 Nein: 0 Enthaltung: 0
