Rat und Stadtbezirksräte
12.04.2018 - 3.1 Sanierung und Erweiterung des Jugendzentrums B58
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Flake, Elke
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 12.04.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Keller stellt Ergänzungen zum Antrag vor und begründet diese.
Herr Weber unterstützt den Antrag grundsätzlich. Allerdings gibt er an, Informationen erhalten zu haben, die auf eine Drogenproblematik am Standort B58 hinweisen und bittet diesen Hinweis zu protokollieren.
Einer Bitte von Frau Dr. Flake um Stellungnahme dazu kommt Herr Albinus direkt mündlich nach. Von einer entsprechenden Problematik vor Ort ist der Verwaltung nichts bekannt. Insbesondere, da es sich um eine städtische Einrichtung handelt, werden die Hinweise seitens der Verwaltung zum Anlass genommen, der Angelegenheit sorgfältig nachzugehen.
Der Jugendhilfeausschuss stellt folgenden Antrag an den Rat:
Das Jugendzentrum B58 soll perspektivisch erweitert und saniert oder an einen anderen Standort im bisherigen Einzugsbereich verlagert werden. Das Zentrum soll dabei weiterhin schwerpunktmäßig den Charakter eines Jugendkulturzentrums aufweisen aber auch die Belange des neu entstehenden Wohnquartiers in der Nordstadt abdecken.
Auch die Veränderungen in der Schulkindbetreuung mit dem Ausbau der KoGS (Ganztagsschulen) sind mitzuberücksichtigen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah bis Ende 2018 das vor einigen Jahren erarbeitete Erweiterungskonzept zu aktualisieren und einen Raumplan zu erstellen.
Auf der Basis dieses Raumplanes soll eine Vorplanung und erste Kostenschätzung für 2 Varianten erfolgen.
Variante 1: Kostenschätzung für den Fall einer Realisierung am jetzigen Standort.
Variante 2: Kostenschätzung für einen Neubau bei gleichem Raumkonzept an einem neuen, noch zu definierenden Standort im Quartier und Einzugsbereich.
Dazu gehört auch eine entsprechende Investitionsplanung. Der Rat wird über den JHA und die anderen beteiligten Fachausschüsse informiert.
