Rat und Stadtbezirksräte
04.12.2018 - 22.4 Nicht anwendbare Bebauungspläne
Grunddaten
- TOP:
- Ö 22.4
- Zusätze:
- Verantwortlich: Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Di., 04.12.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Warnecke verliest die Stellungnahme 18-09635-01.
Ratsherr Bley fragt nach den Auswirkungen eines nicht anwendbaren und nicht aufgehobenen Bebauungsplans. Herr Warnecke erläutert, dass hierdurch der falsche Anschein zur Bebaubarkeit der Fläche erweckt werden kann. Hierüber werden Bauherren durch die Verwaltung aufgeklärt, z. B. durch die Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt, spätestens bei Antragstellung im Baugenehmigungsverfahren. Aufhebungssatzungen werden sukzessive bearbeitet, sofern die Menge und Priorisierung der Aufgabenstellungen dies zulässt.
