Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.12.2018 - 22.4 Nicht anwendbare Bebauungspläne

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Warnecke verliest die Stellungnahme 18-09635-01.

Ratsherr Bley fragt nach den Auswirkungen eines nicht anwendbaren und nicht aufgehobenen Bebauungsplans. Herr Warnecke erläutert, dass hierdurch der falsche Anschein zur Bebaubarkeit der Fläche erweckt werden kann. Hierüber werden Bauherren durch die Verwaltung aufgeklärt, z. B. durch die Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt, spätestens bei Antragstellung im Baugenehmigungsverfahren. Aufhebungssatzungen werden sukzessive bearbeitet, sofern die Menge und Priorisierung der Aufgabenstellungen dies zulässt.

 

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Der Ausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen und Hinweise