Rat und Stadtbezirksräte
24.10.2018 - 7.1 Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskon...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 24.10.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 14:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Das Beteiligungsformat wird von mehreren Ausschussmitgliedern gelobt.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 vernachlässige einige Themen bzw. Aspekte, wird bekundet: Bezug zur Region, Konfliktbereich Thune, Konfliktbereich Stadtstraße Nord (lt. Ratsherr Dr. Dr. Büchs), Netzplanung, Öffentlichkeitsarbeit und insbesondere Industriekultur (lt. Ratsherr Dobberphul).
Stadtbaurat Leuer verweist darauf, dass nicht jede Fachplanung / jedes Projekt angeführt werden könne, im größeren Kontext aber beinhaltet sei. Das ISEK sei als konkreter Rahmen zu verstehen, der ergänzende Projekte nicht ausschließe.
Ratsherr Dobberphul regt eine Maßnahmen- und Kostenübersicht an. Ratsfrau Palm fragt, wie es nach dem Gesamtkonzept weitergeht, z. B. ob im Rahmen des massenkompatiblen Herunterbrechens Informationsmaterial zu den einzelnen Themen geplant sei, z. B. Flyer und Broschüren. Stadtbaurat Leuer bestätigt dies. Er sagt zu, dass es ein zentrales Monitoring geben werde, bei dem Einzelprojekte weiterverfolgt werden.
Beschluss:
"1.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 wird als zentrale Arbeitsgrundlage der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften beschlossen.
2.Die Verwaltung wird im Rahmen der verfügbaren Ressourcen beauftragt, bis zum Jahr 2030 die in den Rahmenprojekten benannten Maßnahmen vor der jeweiligen Umsetzung zu konkretisieren, zu berichten und den Ratsgremien zur Entscheidung vorzulegen. Projektbezogen sind jeweils Meilensteine und Indikatoren für das Monitoring zu benennen sowie Aussagen zum jeweils beabsichtigten Verfahren zu treffen. Hierzu zählen insbesondere die Auswahl der zur Mitwirkung vorgesehenen internen und externen Akteure (auch regional) außerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig sowie gegebenenfalls die Darstellung beabsichtigter besonderer Formen der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
3.Die Verwaltung wird beauftragt, regelmäßig über die Sachstände der laufenden Projekte sowie die Zielerreichung zu berichten.
4.Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2030 wird eine wesentliche Arbeitsgrundlage zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes."
Anlagen zur Vorlage
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34,6 kB
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