Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.09.2018 - 15 Örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer erläutert. Mit dem AAI, der IHK und dem Handel werde regelmäßig gesprochen. Es gehe bei der Örtlichen Bauvorschrift darum, wesentlichste Regelungen zu treffen, um sich negativ auf das Stadtbild auswirkende Entwicklungen identfizieren und steuern zu können, z. B. sehr große LED-/LCD-Flächen und Plakatierungen.

 

Ratsherr Hinrichs merkt an, dass er den Einsatz moderner Werbung tendenziell bevorzuge.

Ratsherr Dr. Mühlnickel merkt an, Werbung solle sich harmonisch ins historische Stadtbild einfügen.

 

Protokollnotiz: Herr Manlik nimmt an TOP 15 nicht teil, kehrt um 18:20 Uhr in den Sitzungsraum zurück.

Reduzieren

Beschluss:

„Für das im Betreff bezeichnete Stadtgebiet, das in den Anlagen 1 und 2 dargestellt ist, wird die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Braunschweiger Innenstadt, IN 229, beschlossen."

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 12dagegen: 0Enthaltungen: 0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise