Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.08.2018 - 5.1 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Trak...

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Die Tagesordnungspunkte 3.3 und 4 bis 6 werden zusammengefasst beraten.

 

Stadtbaurat Leuer geht auf die Vorlagen zum Bebauungsplan ein und verweist auf die intensiven Gespräche mit dem Stadtbezirksrat 211 Stöckheim-Leiferde sowie der Bürgerinitiative. Thematisiert worden sei insbesondere die Verkehrsführung. Eine ausschließliche Erschließung über die Senefelderstraße sei zwar nicht möglich, die Rossittenstraße und die Romintenstraße sollen jedoch verkehrsberuhigt werden. Die vorgelegte Planung sieht eine Verbesserung der Infrastruktur insgesamt vor.

 

Zwei Themen seien in der Stadtbezirksratssitzung am 16. August 2018 besonders erörtert worden. Dies sei einerseits der Kreisverkehr am Mascheroder Weg. Hierzu habe die Verwaltung in der Mitteilung 18-08428 ausgeführt, dass zum Haushalt 2019 Mittel im IP 2020 in Höhe von 400.000 € und im IP 2021 in Höhe von weiteren 400.000 € als Ansatzveränderung der Verwaltung angemeldet würden. Über die endgültige Aufnahme in den Haushalt entscheide der Rat. Die Ankaufsverhandlungen mit dem Eigentümer der benötigten Grundstücksfläche seien bereits eingeleitet worden. Es bestehe eine grundsätzliche Verkaufsbereitschaft.

 

Darüber hinaus habe der Stadtbezirksrat die Straßenführung Romintenstraße/Planstraße D zur Anbindung an die Senefelderstraße als zu gradlinig bemängelt. Stadtbaurat Leuer verdeutlicht hierzu die in der Ergänzungsvorlage 18-07983-01 dargestellten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.

 

Stadtbaurat Leuer informiert zum Städtebaulichen Vertrag über die geplanten Infrastrukturmaßnahmen. Es seien u. a. Schulsanierung, Ganztagsbetrieb und Versammlungsstätte sowie eine neue Kindertagesstätte geplant. 20 % des Geschosswohnungsbaus seien als sozialer Wohnungsbau vorgesehen. Auch das Thema Gemeinschaftliches Wohnen werde betrachtet.

 

Der Stadtbezirksrat habe zwar die Vorlage zum Bebauungsplan wegen der Bedenken zur verkehrlichen Erschließung abgelehnt. Grundsätzlich befürworte der Stadtbezirksrat jedoch Wohnbebauung in diesem Gebiet, was in einer gesonderten E-Mail eines Stadtbezirksratsmitgliedes auch bestätigt worden sei.

 

Ratsfrau Palm geht auf mehrere Aspekte in der Mitteilung zur Entwicklung der Infrastrukturangebote in Stöckheim ein, die über den Haushalt der Stadt Braunschweig finanziert rden. Für den Ausbau der Sportangebote für Stöckheim und Melverode seien für 2019 insgesamt 3 Mio. € angemeldet worden. Diese beiden Maßnahmen sollen dann bei einem positiven Beschluss in den Folgejahren umgesetzt werden. Die Kosten für die dargestellten verkehrsberuhigenden Maßnahmen Siekgraben in Höhe von rund 30.000,- €nnten aus einem vorhandenen globalen Ansatz „Umbauten Straßen“ gedeckt werden, alle anderen Maßnahmen auf Grundlage des Städtebaulichen Vertrages durch den Investor.

 

Aus Sicht von Ratsfrau Palm sei die Finanzierung des Kreisverkehrs Senefelderstraße/Mascheroder Weg der einzig ungedeckte Ansatz. Dieser Punkt werde vom Stadtbezirksrat kritisiert, weil die Verbindlichkeit fehle. Sie regt daher eine heutige Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan und den Städtebaulichen Vertrag an. Die Beschlussfassung über den Bebauungsplan sollte jedoch auf die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 19. September 2018 vertagt werden, weil hieran auch die Frage der verkehrlichen Erschließung gekoppelt sei. Da diese Mittel noch nicht im Haushalt enthalten seien, sei diese Frage noch nicht abschließend geklärt.

 

 

Stadtbaurat Leuer betont erneut, dass die Ansatzveränderungen für den Kreisverkehr in den Haushalt 2019 eingebracht würden.

 

Ratsherr Hinrichs nimmt Bezug auf den Städtebaulichen Vertrag und weist darauf hin, dass hohe Infrastrukturkosten für den Investor steigende Mieten zur Folge tten.

 

Ratsherr Dr. Büchs erklärt, dass der Kreisverkehr an dieser Stelle schon seit Jahren gefordert werde.

 

Stadtbaurat Leuer informiert, dass die Grunderwerbsverhandlungen zum Kreisverkehr in der Vergangenheit schwierig gewesen seien. Hier sei man einen deutlichen Schritt vorangekommen.

 

Ratsfrau Schneider geht auf das Gemeinschaftliche Wohnen ein. Stadtbaurat Leuer informiert, dass hierfür die Rahmenbedingungen stimmen müssten. Es sei vorgesehen, dass das Grundstück bei einem konkreten Interesse für einen bestimmten Zeitraum reserviert bleibe.

 

Frau Dr. Goclik begrüßt die vorgesehene Nutzung erneuerbarer Energien. Sie regt Gespräche mit dem Investor an hinsichtlich der Verwendung von Eisspeicherheizungen.

Sie macht darauf aufmerksam, dass in den textlichen Festsetzungen unter 2.6 der Begriff „Mahd“ fehle.

 

rgermitglied Dr. Schröter betont, dass die geänderte Planung der Verwaltung sehr gut die Interessen der Bürger und des Stadtbezirksrates berücksichtige. Auch der Bebauungsplan sollte daher heute beschlossen werden. Eine Verschiebung um vier Wochen sei nicht zielführend, da bis dahin der Haushalt noch nicht beschlossen sei.

 

Auch Ratsfrau Gries und Ratsherr Dr. Mühlnickel sprechen sich für eine heutige Beschlussfassung aus.

 

Ratsfrau Palm erklärt, dass die Zeit bis zur nächsten Ausschusssitzung genutzt werden solle für ein klärendes Gespräch mit dem Stadtbezirksrat und der Verwaltung. Hierbei könnte auch die Diskussion aus der heutigen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses erörtert werden.

 

Aus Sicht von Ratsherrn Kühn sollte die konkrete Planung für den Kreisverkehr schon 2019 beginnen.

 

Stadtbaurat Leuer bestätigt, dass sich die Verwaltung hierfür einsetze, so dass voraussichtlich 2020 mit dem Bau des Kreisverkehrs begonnen werden könne.

 

Nach weiterer Diskussion besteht Einvernehmen, über den Flächennutzungsplan und den Städtebaulichen Vertrag in der heutigen Sitzung abzustimmen.

 

Über die Vertagung der Beschlussfassung des Bebauungsplans wird wie folgt abgestimmt:

 

dafür: 10dagegen: 3Enthaltungen: 0

 

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Beschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Trakehnenstraße/Breites Bleek“, ST 81, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Vertagt auf die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 19. September 2018.

 

 

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