Rat und Stadtbezirksräte
30.05.2018 - 4.1 Nachbarschaftszentren in StadtquartierenAntrag ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 30.05.2018
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Protokollnotiz: Die Tagesordnungspunkte 4.1 und 4.2 werden zusammengefasst beraten.
Ratsherr Dr. Mühlnickel bringt den Antrag 18-08025 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Ratsfrau Palm den Antrag 18-08284 der SPD-Fraktion ein.
Nach kurzer Diskussion erklären beide Fraktionen, die Anträge inhaltlich zusammenzufassen und zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05. Juni 2018 einen gemeinsamen Antrag einzubringen.
Der Ausschuss lässt die Anträge daraufhin passieren.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Entwicklungskonzept für Nachbarschaftszentren in Stadtquartieren zu erarbeiten, das neben einer grundsätzlichen Definition der Aufgaben von Nachbarschaftszentren auch einen konkreten Entwicklungs- und Umsetzungsplan vorsieht.
Dabei soll von einem Ansatz der Mehrfach- und Mehrzwecknutzung ausgegangen werden. Neben neuen Einrichtungen sollen sich Nachbarschaftszentren durch Aufgaben- und Angebotserweiterung aus bestehenden Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit entwickeln, z.B. aus Seniorenbegegnungsstätten, Einrichtungen der Nachbarschaftshilfe, Familienzentren, klassischen Gemeinschaftshäusern oder Kulturtreffs. Wichtig sind Trägerschaften, die das bürgerliche Engagement fördern, und eine entsprechende personelle Ausstattung.
Nachbarschaftszentren haben von Quartier zu Quartier unterschiedliche Ausprägungen. Sie sollten immer folgende Elemente ausweisen:
- offener und niedrigschwelliger Treffpunkt für alle Bevölkerungsgruppen,
- Raum für Vereine, Gruppen und Aktivitäten im Quartier,
- Raum für Veranstaltungen im Quartier
- Beratungsangebote
- Vernetzungsfunktion im Quartier.
Die Erarbeitung des Entwicklungskonzeptes umfasst folgende Schritte:
- Klärung der Zuständigkeit in der Verwaltung mit Benennung einer entsprechenden Koordinierungsstelle.
- Grundlegende Klärung der inhaltlichen Aufgaben eines Nachbarschaftszentrums in Braunschweig
- Bestandsaufnahme bestehender Einrichtungen, die schon jetzt Aufgaben von Nachbarschaftszentren erfüllen oder sich dazu entwickeln können.
- Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes mit Priorisierung der nächsten Schritte
- Abklärung der Finanzierung und der Fördermöglichkeiten.
Der Prozess soll als Beteiligungsprojekt gestaltet werden. Dem Rat ist laufend über die Erarbeitung und Umsetzung zu berichten. Ein erster Zwischenbericht soll spätestens zum Ende des ersten Quartals 2019 vorgelegt werden.
