Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.02.2018 - 3.2 Sanierung Altlasten KälberwieseMündlicher Vortrag

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer erklärt, dass insbesondere der LKW-Transport des belasteten Bodens geregelt werden müsse. In dem hierzu erforderlichen Ausschreibungsverfahren solle geregelt werden, wie die Transporte zu möglichst gleichen Anteilen auf die betroffenen Ortsteile verteilt werden können.

 

Herr Romey stellt den Sachstand zur Sanierung der Altlasten Kälberwiese anhand einer Beamerpräsentation vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Ratsfrau Schneider weist darauf hin, dass die vorgesehene Route des LKW-Verkehrs über den Madamenweg eingehalten werden müsse. In diesem Bereich dürfe jedoch kein Durchgangsverkehr für PKWs entstehen.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert, dass in der Ausschreibung geregelt werde, dass der LKW-Verkehr über den Madamenweg erfolge. Im Bereich des Raffteichbades sollen die LKWs entweder die vorhandene Busschleuse nutzen oder über ein in diesem Bereich vorhandenes Tor Zufahrt zum Madamenweg erhalten. Dieses wäre dann zum Teil geöffnet, Durchgangsverkehr für PKW solle durch geeignete Maßnahmen jedoch weitgehend ausgeschlossen werden.

 

Frau Dr. Goclik fragt, ob die entfernte Deckschicht nicht vor Ort gelassen und später wieder eingebaut werden könne.

 

Herr Romey erläutert, dass die Trennung von Deckschicht und belastetem Boden sehr schwierig sei. Die Verwertung vor Ort sei daher nicht vorgesehen.

 

rgermitglied Dr. Schröter fragt, ob der belastete Boden nicht teilweise vor Ort belassen und z.B. als begrünter Aussichtsberg genutzt werden könne. Dadurch könne die Anzahl der LKW-Transporte reduziert werden.

 

Herr Romey erklärt, dass dies geprüft worden sei. Für diesen Standort sei es jedoch keine geeignete Lösung.

 

Ratsherr Dr. Büchs nimmt Bezug auf eine mögliche Belastung der vorhandenen Grundwasserzüge.

 

Herr Romey erläutert, dass in den Grundwassermessstellen keine Belastungen festgestellt worden seien.

 

Auf Frage von Ratsherrn Scherf teilt Stadtbaurat Leuer mit, dass für den Abtransport ein Bauantrag erforderlich sei. Dieser sei genehmigungsfähig.

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Erläuterungen und Hinweise