Rat und Stadtbezirksräte
24.01.2018 - 4.2 Fuß- und Radverkehrskonzept Bevenroder Str.Antr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 24.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Dr. Mühlnickel bringt den Antrag ein. Es bestehe in diesem Bereich ein dringender Handlungsbedarf.
Ratsherr Manlik erklärt, dass das Problem bekannt sei. Eine Betrachtung könne sich aber nicht nur auf die Nebenanlagen und den Radverkehr beschränken. Es müsse vielmehr zu gegebener Zeit ein Gesamtgutachten erfolgen, indem dann auch die zusätzlichen Verkehre der neuen Baugebiete zu berücksichtigen seien, die in diesem Bereich entstünden.
Stadtbaurat Leuer geht auf den Antrag ein. Im Jahr 2019 könnten die Kosten für ein Gutachten in den Haushalt eingestellt werden. Dann könnten z.B. auch die Belange des Baugebietes Holzmoor berücksichtigt werden.
Ratsherr Dobberphul regt an, die Festlegung hinsichtlich der Zeitschiene aus dem Antrag zu streichen. Außerdem sollte eine Gesamtbetrachtung der Verkehrssituation erfolgen.
Ratsherr Edelmann regt an, den Teilsatz zu den Nebenanlagen zu streichen und durch das Wort „Verkehrssituation“ zu ersetzen. Auch der letzte Satz des Antrages zur Kostenermittlung sollte gestrichen werden.
Nach weiterer Diskussion wird der Antrag einstimmig in der vorstehenden geänderten Fassung beschlossen.
Beschluss (geändert beschlossen):
Die Verwaltung wird gebeten, bis Ende 2019 für die Bevenroder Str. (zwischen der Einmündung Querumer Str. und dem Kreisverkehr am Abzweig Forststr.) ein Konzept zur Neuordnung der Verkehrssituation Nebenanlagen (Schwerpunkt Fuß- und Radverkehr) unter Einbeziehung der Möglichkeit, den Radverkehr sicher auf der Fahrbahn zu führen, zu erarbeiten. Die Querumer Str. sowie die Friedrich-Voigländer-Str. sind in dieses Gesamtkonzept einzubeziehen.
Hierbei soll auch eine Kostenermittlung für den möglichen Umbau der Nebenanlagen durchgeführt werden.
