Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.01.2018 - 5.2 Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan "Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

rgermitglied Dr. Schröter betont, dass es dem Stadtbezirksrat 321 Lehndorf-Watenbüttel sehr wichtig sei, den grundsätzlichen Charakter der Siedlung zu erhalten. Wenn die Aufhebung beschlossen würde, ergäbe sich eine unklare Situation. Es wäre sinnvoller, einen neuen Bebauungsplanes aufzustellen.

 

Stadtbaurat Leuer führt aus, dass die Art und das Maß der baulichen Nutzung im vorhandenen Bebauungsplan nicht geregelt gewesen sei. Hier habe bereits eine Bewertung gemäß § 34 BauGB stattgefunden. Auch die Bauweise und das Ortsbild seien nach § 34 BauGB beurteilt worden. Da sich an dieser Situation nichts ändere, sei es nicht zielführend hier einen neuen Bebauungsplan aufzustellen.

 

Ratsherr Dr. Mühlnickel regt an, dass eine Gestaltungssatzung eingeführt werden sollte, die z.B. die Dachform, die verwendeten Materialien etc. regeln sollte.

 

Ratsherr Hinrichs sieht nicht die Notwendigkeit einer Gestaltungssatzung, die Bewertung nach § 34 BauGB habe sich bewährt. Auf Frage von Ratsherrn Hinrichs erklärt Stadtbaurat Leuer, dass die Frage einer möglichen Nachverdichtung im Einzelfall betrachtet werden müsse.

 

Ratsherr Kühn regt ein FAQ in Zusammenhang mit § 34 BauGB an, mit dem z.B. 10 Kernfragen dargestellt werden könnten. Stadtbaurat Leuer erklärt, dass die Verwaltung dieser Idee nachgehen werde.

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Beschluss:

Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung einer Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Gemeinschaftssiedlung Lehndorf“, LE 2 (Baublock 51/2 Urfassung), vom 24. November 1938 beschlossen.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13dagegen: 0Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise