Rat und Stadtbezirksräte
24.01.2018 - 4.1.1 Änderungsantrag zum TOP "Sicherstellen eines un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1.1
- Gremium:
- Planungs- und Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 24.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Dr. Büchs bringt den Antrag 17-06006 der BIBS-Fraktion und Ratsherr Kühn den Änderungsantrag 18-06874 der SPD-Fraktion ein.
Ratsherr Dr. Büchs erklärt, dass die entscheidende Frage sei, ob die Schwere eine Unfalls unmissverständlich beurteilt werden könne. Aus seiner Sicht sei dies nicht der Fall. Es sei daher erforderlich, dass auch die Stadt unverzüglich informiert werde.
Aus Sicht von Ratsfrau Schneider gehe der SPD-Änderungsantrag mit einer Selbstverpflichtung der in Thune ansässigen Firmen, die mit radioaktiven Stoffen arbeiteten, in die richtige Richtung.
Ratsherr Dr. Mühlnickel erklärt, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Appell unterstütze.
Aus Sicht von Ratsherrn Scherf greife die Stadt in die Belange des Umweltministeriums eingreife ein.
Ratsfrau Palm verdeutlicht, dass der Antrag nur ein Appell sein könne. Sie verweist auf den mittlerweile guten Dialogprozess mit den Firmen. Durch den Änderungsantrag solle für weitere Beruhigung und Sicherheit gesorgt werden, in dem von den Firmen transparent dargestellt werde, was im Einzelfall passiert sei.
Stadtbaurat Leuer zitiert § 51 Abs. 1 der Strahlenschutzverordnung. Diese Vorschrift werde eingehalten. Darüber hinaus sei die Verwaltung gerne bereit, die in dem SPD-Änderungsantrag geforderten Gespräche zu führen. Wichtig sei, dass ein Handeln der Verwaltung erst dann möglich sei, wenn eine Einschätzung der fachlich zuständigen Strahlenschutzbehörde erfolgt sei.
Ratsherr Manlik regt an, den Beschlusstext des SPD-Änderungsantrages wie folgt zu erweitern:
„Gleichermaßen wird das zuständige Ministerium aufgefordert, ebenfalls unverzüglich die Stadt bei Informationen zu informieren."
Der Ausschuss spricht sich für diese Erweiterung aus.
Es wird über den weitergehenden SPD-Änderungsantrag abgestimmt. Da dieser mehrheitlich beschlossen wird, erfolgt keine Abstimmung mehr über den Antrag der BIBS-Fraktion.
Beschluss (erweitert):
„Die Verwaltung wird gebeten, Gespräche mit den in Thune ansässigen Firmen, die mit radioaktiven Stoffen arbeiten, zu führen, mit dem Ziel, eine Selbstverpflichtung zu erreichen, die die angesprochenen Firmen zu einer verbesserten Informationspolitik über Schadensfälle oder Unfälle beim Umgang mit radioaktiven Stoffen verpflichtet, die über gesetzliche Vorgaben hinaus geht.
Diese Selbstverpflichtung soll dazu führen, dass die Feuerwehr bzw. Verwaltung in die Lage versetzt werden, auch bei bisher nicht meldepflichtigen Vorfällen die Bevölkerung im Umfeld schnell zu informieren.
Gleichermaßen wird das zuständige Ministerium aufgefordert, ebenfalls unverzüglich die Stadt bei Informationen zu informieren."
