Rat und Stadtbezirksräte
15.02.2018 - 5 Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Unte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Sportausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Geiger
- Gremium:
- Sportausschuss
- Datum:
- Do., 15.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Vorlage.
Auf Nachfrage, was die Verwaltung im Hinblick auf das nicht mehr gepflegte und genutzte Rasenspielfeld des FC Braunschweig v.1945 e.V. unternehmen werde, erklärt die Verwaltung, dass das gesamte Areal von städtebaulicher Bedeutung ist und derzeit Verhandlungen über die Auflösung des Pachtvertrages (Spielfelder und Nebenflächen) und Ablösung des Erbbaurechtes (Vereinsheim) geführt werden.
Der Ausschuss beschließt auf Antrag von RH Dr. Büchs über die lfd. Nr. 10 der Anlage (Golf-Klub Braunschweig e.V.) gesondert abzustimmen.
Beschluss:
„1. Den in der Anlage genannten Sportvereinen wird für die Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen (Rasen-Großspielfelder, Rasen-Kleinspielfelder, Tennen-Großspielfelder, Tennen-Kleinspielfelder, Kunststoffrasen- Großspielfelder, Hockey-Kunststoffrasenspielfelder, Beachvolleyballfelder, Golfplätze, Tennisfelder, Tennenrundlaufbahnen, Tennenkurzlaufbahnen, Wurf- und Sprunganlagen) für das Jahr 2018 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein pauschalierter Abschlag in Höhe von 50 % der für das Jahr 2018 geplanten Unterhaltungszuschüsse mit einer Summe von 350.661,25 € bewilligt.
2. Dem Fußball Club Braunschweig Süd von 1945 e.V. wird für die Unterhaltung der vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportaußenflächen für das Jahr 2018 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein pauschalierter Abschlag in Höhe von 50 % der für das Jahr 2018 geplanten Unterhaltungszuschüsse in einer Höhe von 5.850,42 € bewilligt. Die Auszahlung dieses Abschlages des Unterhaltungszuschusses für das Jahr 2018 erfolgt erst nach abschließender Feststellung der ordnungsgemäßen Verwendung des städtischen Unterhaltungszuschusses der Jahre 2015 und 2016.
3. Dem Schwimm-Sport-Club Germania 08 e.V. wird für die Unterhaltung der vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur für die Monate Januar bis Mai 2018 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung ein Unterhaltungszuschuss in Höhe von 1.811,83 € bewilligt.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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22,4 kB
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