Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

16.05.2018 - 6 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Kurz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert die Beschlussvorlage und die Planungen zum Bebauungsplan.

Auf Nachfrage erläutert die Verwaltung, dass eine neue Taktung der Straßenbahn im Rahmen des geplanten Ausbaus von 15 auf 7,5 Minuten keinen erheblichen Einfluss auf den Verkehrslärm hat, weil überwiegend der PKW-Verkehr maßgebend ist. Herr Masurak bemängelt, dass die Lärmschutzmaßnahmen nicht hinreichend beschrieben sind. Es wird darauf hingewiesen, dass es in der Vorlage teils widersprüchliche Angaben zur maximalen Geschoßhöhe gibt. Die Verwaltung erklärt, dass zur Berliner Straße hin in einem Teilbereich eine Planung für 7 Geschosse vorliegt. Der Stadtbezirksrat lehnt dies einhellig ab und spricht sich für die auch genannten 5 Geschosse aus. Die geplanten Parkplätze erfüllen laut Verwaltung die gesetzliche Mindestanforderung. Der Stadtbezirksrat bekräftigt einmütig den Wunsch, die vom Investor geplante Parkgarage dem Quartier zugänglich zu machen. Frau Jenzen bemängelt, dass der geplante Kinderspielplatz auf kontaminiertem Boden mit Aufbringung von 0,5 m realisiert werden soll. Das sei in der Praxis nicht genug und die Notwendigkeit eines zusätzlichen Bodenaustausches gegeben. Hinsichtlich einer befürchteten Hochwassergefahr erklärt die Verwaltung, dass bereits das größte Ereignis der Vergangenheit betrachtet wurde und das Überschwemmungsgebiet in ausreichendem Abstand liegt.

 

Protokollnotiz:

Der Stadtbezirksrat stimmt der Vorlage unter folgenden Hinweisen zu:

- Die teils 7-geschossige Bauweise wird abgelehnt.

- Auf dem geplanten Spielplatz soll der Boden in ausreichendem Maße ausgetauscht werden.

- Die geplante Parkgarage des Investors soll perspektivisch auch als Quartiersgarage dienen.

- Die Hochwassergefahr soll angemessen berücksichtigt werden.

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geänderter Beschluss:

"Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Kurzekampstraße-Südwest", GL 53, sowie der Begründung wird mit dem Hinweis auf die Protokollnotizen zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetz-buch (BauGB) öffentlich auszulegen."

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 14Dagegen: 0Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise