Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.02.2018 - 3.2 Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

  • DS 17-05801 Informationen zur Neuauflage des Baustellenfonds;

Mitteilung außerhalb von Sitzungen

 

Diese Mitteilung ist den Bezirksratsmitgliedern am 20. Dezember 2017 zugegangen.

 

  • DS 18-06603 Neugestaltung Hagenmarkt Planungs- und Beteiligungsverfahren Bürgerforum am 12. Februar 2018;

Mitteilung außerhalb von Sitzungen

 

Diese Mitteilung ist den Bezirksratsmitgliedern am 18. Januar 2018 zugegangen.

 

  • Am 6. Dezember 2017 wurden die Termine für die Sitzungen im Jahr 2018 bekanntgegeben. Unverändert bleiben neben der heutigen Sitzung der 17. April, der 26. Juni, der 30. Oktober und der 11. Dezember geändert hat sich der ursprünglich vorgesehene Termin am 25. September. Er wird um eine Woche vorverlegt.

 

  • Am 19. Dezember 2017 wurde der Kita-Kompass 2017/2018 den Mitgliedern des Bezirksrates zugänglich gemacht.

 

  • DS 17-05861-01 Veräerung des städt. Miteigentumsanteils am Grundstück Wendenstraße 69/Fallersleber Str. 1 und langfristige Anmietung von Büroflächen in dem Gebäude

Diese nichtöffentliche Beschlussvorlage an den Rat der Stadt wurde den Stadtbezirksratsmitgliedern am 11. Januar 2018 zugänglich gemacht.

 

  • Am 10. Januar 2018 wurde Frau Zander über eine Beschwerde von Geschäftsleuten in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben am Ackerhof 2 informiert. Bereits am nächsten Tag hat der Fachbereich Tiefbau und Verkehr sich der Angelegenheit angenommen und Gespräche geführt. Frau Zander ergänzt hierzu, dass es sich um eine umgehende Reaktion der Verwaltung handelte, was von ihr anerkennend hervorgehoben wird.

 

  • Am 23. Januar 2018 haben die Bezirksratsmitglieder ein Schreiben zur Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie einen Aufnahmeantrag erhalten.

 

  • Das Referat Stadtbild und Denkmalpflege hat mit Schreiben vom 16. Januar 2018 auf die von Herrn Pastor Busch vorgebrachten Fragen in Zusammenhang mit dem Planungs- und Beteiligungsverfahren zum Hagenmarkt ausführlich beantwortet.

 

  • Die Verwaltung weist auf den Stadtputztag am 9. und 10. März 2018 hin.

 

  • Im Anschluss an diese ergangenen Mitteilungen erkundigt sich Herr Beyrich danach, ob die Vorgaben zum Aufenthalt unter den Rathaus-Arkaden auch ein Alkoholverbot umfassen. Wenn dies der Fall ist, bittet Herr Beyrich um Mitteilung, warum es möglich war, während des Karnevalsumzuges dort Alkohol zu verkaufen. Die Geschäftsinhaber können nicht davon ausgehen, dass von ihnen veräerter Alkohol nicht sofort an Ort und Stelle im Außenbereich verkonsumiert wird. Die Anfrage wird in die Verwaltung mit der Bitte um Stellungnahme weitergegeben.

 

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Erläuterungen und Hinweise