Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.02.2018 - 6.1 Zuschussantrag Kulturzelt Braunschweig e.V. Str...

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Wortprotokoll

 

Herr Brakel berichtet, dass er mit den Antragstellern Kontakt aufgenommen hat. Sein Eindruck ist sehr positiv - sowohl das Engagement der Antragsteller wie auch die Öffentlichkeitswirksamkeit der Veranstaltung betreffend. Herr Beyrich spricht sich gegen eine Zuschussgewährung aus. U. a. hätte er erwartet, dass eine Vertretung der Projektleitung bei dieser Sitzung anwesend wäre, so dass direkte Fragen möglich gewesen wären. Frau Hartmann schließt sich dieser ablehnenden Haltung an und verweist darauf, dass andere Veranstaltungen des Vereins Kulturzelt Braunschweig e. V. immer wieder wegen angeblicher Finanzierungsschwierigkeiten in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.

Mehrere Bezirksratsmitglieder weisen darauf hin, dass der antragstellende Verein seinen Sitz nicht im Bereich des Stadtbezirks Innenstadt hat. Somit stellt sich die Frage, ob er überhaupt antragsberechtigt ist. Die Verwaltung zitiert darauf hin aus dem Anschreiben. Die Projektleiterin hat u. a. ausgeführt: „Da sich unser Straßenmusikfestival örtlich gesehen auf die Braunschweiger Innenstadt beschränkt, sehen wir uns mit unserem Antrag beim Stadtbezirksrat Innenstadt an der richtigen Adresse und beantragen mit diesem Schreiben eine Förderung in Höhe von 2.000 Euro.“ Die der Projektbeschreibung beigefügten Veranstaltungsorte (Bankplatz, Kohlmarkt, Schuhstraße, Schützenstraße, Neue Straße, Georg-Eckert-Straße, Ritterbrunnen, Domplatz, Vor der Burg, Papenstieg, Kleine Burg, Ringerbrunnen, Platz vor der Buchhandlung Graff, Ruhfäutchenplatz und Platz der Deutschen Einheit) befinden sich ausnahmslos im Bereich der Innenstadt. Herr Heikebrügge bittet um eine rechtliche Klärung, ob es überhaupt zulässig wäre, wenn der Stadtbezirksrat Innenstadt einem Verein, der in einem anderen Stadtbezirk seinen Sitz hat, einen Zuschuss gewährt. Darüber hinaus machen mehrere Bezirksratsmitglieder auf die überbezirkliche Wirkung der Veranstaltung aufmerksam und äußern auch in dieser Hinsicht Zweifel, ob es legal wäre, eine überbezirkliche Veranstaltung mit bezirklichen Zuschussmitteln zu unterstützen. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Wirkung von Veranstaltungen nicht ausschlaggebend für die Zulässigkeit einer Bezuschussung ist. In einem anderen Stadtbezirk wird seit Jahren durch den Bezirksrat eine Traditionsveranstaltung im Jugendsportbereich bezuschusst, wobei die Teilnehmer sogar aus dem überregionalen Bereich kommen. Allerdings hat in diesem Fall der antragstellende Verein seinen Sitz tatsächlich im betreffenden Stadtbezirk.

 

Herr Böttcher erkundigt sich nach der Höhe der bezirklichen Mittel, die dem Stadtbezirksrat Innenstadt zur Verfügung stehen. Die Verwaltung erläutert darauf hin, dass allein aus 2017 (unter der Voraussetzung, dass die Mittel übertragen werden) 10.128,63 Euro im Bereich der Budgetmittel sowie 6.144,13 Euro aus dem Bürgerhaushalt zur Verfügung stehen. Hierbei sind nicht eingerechnet die bezirklichen Mittel, die 2018 zur Verfügung gestellt werden. Herr Walz stellt den Antrag, über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung am 17. April 2018 erneut zu beraten. Hierüber lässt die Bezirksbürgermeisterin abstimmen.

 

Die Abstimmung über die Zurückstellung der Beschlussfassung diesen Zuschussantrag betreffend ergibt folgendes Ergebnis:

 

7   dafür6   dagegen0   Enthaltungen

 

 

 

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- zurückgestellt -

 

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Erläuterungen und Hinweise