Rat und Stadtbezirksräte
17.04.2018 - 1 Eröffnung der Sitzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Datum:
- Di., 17.04.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Zander eröffnet nach Durchführung der Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest. Entschuldigt fehlt Herr Eberle. Anschließend bittet sie um Abstimmung über die vorliegende Tagesordnung.
Herr Walz meldet sich zu Wort und beantragt die Aufnahme eines Dringlichkeitsantrages in die Tagesordnung. Demnach möge der Stadtbezirksrat beschließen, das im Umbau befindliche ehemalige City-Point-Gebäude „Robert-Schuman-Quartier" zu benennen. Herr Walz begründet seinen Antrag damit, dass der in der Presse kommunizierte neue Name „Konrad-Koch-Quartier" (Ergebnis eines Wettbewerbs zur Namensfindung) nicht angemessen wäre. Robert Schumann war ein französischer Staatsmann mit ursprünglich deutscher Staatsbürgerschaft. Herr Walz vertritt die Auffassung, dass der Stadtbezirksrat in dieser Angelegenheit ein Entscheidungsrecht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben hat.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass sich die Zuständigkeit der Bezirksräte bei der Benennung und Umbenennung lt. § 93 NKomVG auf Straßen, Wege und Plätze bezieht, die ausschließlich im Stadtbezirk gelegen sind. Diese Kompetenz bezieht sich nicht auf Gebäude. Der fragliche Gebäudekomplex steht zudem im Fremdeigentum. Inhaberin ist eine Investmentgesellschaft, die einen Wettbewerb zur Namensfindung ausgeschrieben hatte. Der Stadtbezirksrat hat keine rechtliche Möglichkeit, das Ergebnis des Wettbewerbs aufzuheben bzw. eine andere Namensgebung zu beschließen.
Zudem bestehen Zweifel an der Eilbedürftigkeit des Antrages. Die Umbenennung in Konrad-Koch-Quartier ist bereits am 7. März 2018 in der Braunschweiger Zeitung kommuniziert worden und war in der Folge häufig medialer Diskussionsgegenstand. Somit wäre es möglich gewesen, einen regulären Antrag unabhängig von Zuständigkeitserwägungen innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgeschriebenen Fristen zur heutigen Sitzung einzureichen.
Herr Walz verweist in diesem Zusammenhang auf die aus seiner Sicht unzulängliche Informationsstrategie der Stadt. Er habe von der Verwaltung erwartet, über das Umbauprojekt wie auch über den Wettbewerb als Bezirksratsmitglied informiert zu werden. Es sei ihm nicht zuzumuten, kontinuierlich Presseveröffentlichungen zu verfolgen oder im Internet zu surfen.
Herr Walz verweist hinsichtlich der vermeintlichen Zuständigkeit des Stadtbezirksrates auf den Namensbestandteil „Quartier", der s. E. untypisch für ein Gebäude sei. Der Begriff des Quartiers stellt seiner Interpretation nach eine örtliche Umschreibung dar, insofern sei der Bezirksrat hier ebenso zuständig wie für die Benennung von Straßen und Plätzen. Dass das Gebäude im Privateigentum steht, sei aus seiner Sicht zu vernachlässigen. Den Namensgeber Konrad Koch lehnt er aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Er hält seinen Antrag aufrecht.
Frau Bezirksbürgermeisterin Zander stellt den o. a. Dringlichkeitsantrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:2 dafür10 dagegen2 Enthaltungen
Die Tagesordnung bleibt somit unverändert.
Herr Heikebrügge teilt mit, dass er an den Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 8 und 10 unter Berücksichtigung des § 41 NKomVG (Mitwirkungsverbot) nicht teilnehmen wird. Herr Bonneberg und Frau Reinert schließen sich an.
