Rat und Stadtbezirksräte
17.04.2018 - 5.1 Zuschussantrag Kulturzelt Braunschweig e.V.erne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Datum:
- Di., 17.04.2018
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
In der vorangehenden Sitzung wurde der Zuschussantrag des Vereins Kulturzelt Braunschweig e. V. in Zusammenhang mit dem Straßenmusikfestival Buskers Braunschweig am 16. und 17. Juni 2018 zurückgestellt. In der heutigen Sitzung ist die Projektleiterin, Frau Gabel, anwesend.
Die Bezirksbürgermeisterin unterbricht die Sitzung, um Frau Gabel einerseits die Möglichkeit zu geben, das Projekt nochmals vorzustellen und andererseits auch mit dem Ziel, Rückfragen aus dem Kreis der Stadtbezirksratsmitglieder direkt an die Projektleiterin zu ermöglichen.
Nach Wiedereintritt in die Tagesordnung bleibt lt. Herrn Beyrich festzuhalten, dass die Veranstaltung auch dann stattfinden würde, wenn der Stadtbezirksrat den Zuschussantrag nicht beschließt. Auf der Ausgabenseite des Veranstalters stehen Personal- und Fahrtkosten, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, Bühnenanmietung und vergleichbare Nebenkosten. Frau Gabel hatte die Frage nach dem Gewinnstreben dieser Veranstaltung verneint und herausgestellt, dass dem Verein Kulturzelt e. V. daran gelegen ist, einen Beitrag zur Belebung der Innenstadt zu leisten. Frau Kaphammel stellt fest, dass die Aussage von Frau Gabel, es würden keine Erträge erwirtschaftet, so nicht stehen bleiben kann. Der Verein Kulturzelt e. V. muss für Sach- und Personalkosten aufkommen. Somit müssen diese auch im Rahmen dieser Veranstaltung erwirtschaftet werden.
Festzuhalten bleibt ferner die Information von Frau Gabel, dass Reisekosten für Bands, die z. B. aus Übersee kommen, nur zu einem kleinen Teil übernommen werden, da sich die Bands im Regelfall auf Europa- oder Deutschlandtournee befinden und somit maximal innereuropäische Anreisekosten getragen werden.
Herr Brakel weist auf den kulturellen Gewinn der Innenstadt durch die Veranstaltung hin. Frau Reinert bewertet das Straßenmusikfestival als Vorzeigeprojekt. Herr Böttcher ergänzt, dass die finanzielle Situation des Stadtbezirksrates die Zuschussgewährung durchaus zulässt.
Auf Nachfrage von Herrn Möller teilt die Verwaltung mit, dass der Zuschussempfänger verpflichtet ist, einen Verwendungsnachweis beizubringen, der über die Einnahmen und Ausgaben belastbare Informationen liefert. Bei den Zuschüssen handelt es sich in jedem Fall um eine Fehlbetragsfinanzierung. Sollten Einnahmen in einer Höhe generiert werden, die die Verwendung des Zuschusses im rechnerischen Ergebnis obsolet machen, kann der Zuschuss ganz oder teilweise auch zurückgefordert werden. Der Stadtbezirksrat bittet darum, zu gegebener Zeit bei positiver Beschlussfassung entsprechend informiert zu werden. Die Verwaltung sagt dies zu.
Beschluss:
„Dem Verein Kulturzelt Braunschweig e. V., Frankfurter Straße 3 A, 38122 Braunschweig, vertreten durch Frau Amelie Gabel, wird zur Förderung des Straßenmusikfestivals Buskers Braunschweig am 16. und 17. Juni 2018 in der Braunschweiger Innenstadt ein Zuschuss (Fehlbetragsfinanzierung) in Höhe von 2.000 Euro gewährt.
Der Zuschuss ist zweckgebunden für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung der Veranstaltung. Eine Rückforderung für den Fall der Generierung von Drittmitteln über die im Kosten- und Finanzierungsplan genannten Summen hinaus bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Gewährung des Zuschusses steht unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Haushalts 2018 und kann frühestens vier Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides schriftlich (auch per E-Mail) bei der Bezirksgeschäftsstelle Mitte angefordert werden.
