Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

17.04.2018 - 6.4.1 Information und Dokumentation in Angelegenheite...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Herr Heikebrügge weist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen in der Kommentierung zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht von Blum/Häusler/Meyer zu diesem Punkt hin.

Zudem sei der von der Verwaltung zitierte § 85, in dem die Informationspflichten der Verwaltung festgelegt sind, nicht unumstritten und aus seiner Sicht (Zitat) "eine Wundertüte".

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Erläuterungen und Hinweise