Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

26.06.2018 - 5 Achte Satzung zur Änderung der Satzung über die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Als Gäste der Verwaltung begrüßt Frau Zander Frau Stoschek vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr sowie Herrn Düber vom Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit.

Frau Stoschek stellt die Ausgangslage und die rechtliche Situation, die zum Vorlagenentwurf geführt hat, nochmals summarisch vor und geht dabei insbesondere auf das Lagern und Betteln ein.

Herr Walz vertritt die Auffassung, dass die Zustände in der Innenstadt hinnehmbar wären. Die jetzt in der Diskussion befindlichen Werbefahrräder stellen seiner Ansicht nach wichtige Informationsquellen insbesonderer Auswärtige dar (Apothekenöffnung am Sonntag).

Herr Düber weist darauf hin, dass sich die letzte Änderung der Satzung auf den Schlossplatz bezogen hat. Mit der jetzigen Satzungsänderung soll keine Nachschärfung verbunden sondern eine Rechtsgrundlage per Satzung geschaffen werden. Die rechtlichen Grundlagen sind bereits jetzt vorhanden, jedoch nicht in Satzungsform. Die Anwendung wird somit erleichtert. Geplant ist, Informationsblätter an die Betroffenen zu verteilen. Es geht im Kern darum, Verhalten zu verhindern und nicht zu ahnden. Auf Nachfrage erklärt Herr Düber, dass der Zentrale Ordnungsdienst (ZOD) zunächst den Weg der Ansprache wählt. Erst im zweiten Schritt erfolgt die Hinzuziehung der Polizei. Auf eine weitere Nachfrage erklärt Herr Düber, dass das Lagern ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. Eingriffsmöglichkeiten bestehen bei Beschwerden. Die Satzung ist in dieser Hinsicht abstrakt gehalten.

Beim Thema Straßenmusik entsteht eine lebhafte Diskussion im Stadtbezirksrat. Die Untersagung des Verkaufs von Tonträgern ruft bei einigen Mitgliedern Kritik hervor. Frau Klippert spricht sich dafür aus, den Verkauf in geringer Stückzahl zuzulassen und legt dazu einen Änderungsantrag vor.

Ein zweiter Änderungsantrag bezieht sich auf das Betteln. Herr Walz beantragt in einem dritten Änderungsantrag die Streichung des § 5 Abs. 1 Buchstabe i).

Zu den angefragten Kosten der Maßnahmenumsetzung erläutert Herr Düber, dass derzeit keine Personalausweitung im ZOD aufgrund der Änderung der Sondernutzungssatzung geplant ist.

Frau Stoschek und Herr Düber informieren den Stadtbezirksrat auf Nachfrage darüber, dass Indizien für das organisierte Betteln in Braunschweig vorhanden sind, auch wenn der Einzelfallnachweis nicht einfach ist.

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1. Änderungsanträge:

 

1.1

Der Verkauf von selbstbespielten Tonträgern in geringer Stückzahl soll im Rahmen der Sondernutzung erlaubt werden (Antrag Frau Klippert, B90/Grüne)

1.2

Folgende Ergänzung/Änderung ist aufzunehmen: Das Verhalten der Spendensammler gilt als belästigend, wenn desinteressierte Passanten aktiv angesprochen werden (Antrag Frau Klippert, B90/Grüne)

1.3

§ 5 Abs. 1 Buchstabe i) (Abstellen von KFZ, Fahrrädern und Anhängern zum ausschließlichen oder überwiegenden Zweck der Werbung) wird ersatzlos gestrichen.

 

2. Beschluss:

 

„Die achte Satzung zur Änderung der Sondernutzungssatzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis Änderungsanträge

 

Zu 1.1:

 

6   dafür7   dagegen2   Enthaltungen

(abgelehnt)

 

Zu 1.2:

 

6   dafür7   dagegen2   Enthaltungen

(abgelehnt)

 

Zu 1.3:

 

1   dafür10   dagegen4   Enthaltungen

(abgelehnt)

 

 

Zu 2: Abstimmungsergebnis:

 

9   dafür4   dagegen2   Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise