Frau Bezirksbürgermeisterin Kark verweist auf die §§ 40 - 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Herr Sukopp wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihm vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
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